Beschlussvorlage - 1/284/2021
Grunddaten
- Betreff:
-
2. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Selmsdorf
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich I
- Bearbeiter:
- Klaus-Peter Horstmann
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Gestoppt
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Haupt- und Finanzausschuss der Gemeinde Selmsdorf
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Vorberatung
|
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●
Erledigt
|
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Gemeindevertretung Selmsdorf
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Entscheidung
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04.02.2021
|
Sachverhalt
Die Hauptsatzung enthält auch Festsetzungen von Wertgrenzen für die Auftragsvergabe. Der Hauptausschuss und der Bürgermeister können innerhalb dieser Wertgrenzen eigenständig über die Vergabe entscheiden, soweit die haushalts- und vergaberechtlichen Bestimmungen beachtet werden.
Nach Auffassung des Fachbereichs IV haben sich die bisherigen Wertgrenzen in der Praxis nicht bewährt. Aufgrund der geringen Höhe der jetzigen Wertgrenzen, ist in den meisten Fällen nach wie vor die Gemeindevertretung zu beteiligen. In Abstimmung mit dem Bürgermeister wird daher empfohlen die Wertgrenzen anzupassen.
Folgende Änderungen sind aus Sicht des FB IV zu empfehlen:
Art |
Alt |
Neu |
Bauleistungen |
10.001 – 50.000 EUR |
50.001 – 250.000 EUR |
Dienstleistungen |
5.001 – 20.000 EUR |
25.001 – 50.000 EUR |
Freiberufliche Leistungen |
unbegrenzt |
Ab 25.001 EUR |
Unterhalb der Wertgrenzen trifft der Bürgermeister die Entscheidungen:
Bauleistungen bis 50.000 EUR, Dienstleistungen und freiberufliche Leistungen bis 25.000 EUR.
In der jetzigen Hauptsatzung sind im § 9 Abs. 4 Nr. 3 und 5 Regelungen mit einer Wertgrenze von 0 EUR enthalten. Möglicherweise wurden diese Festsetzungen versehentlich aufgenommen. Falls keine Entscheidungen nach § 9 Abs. 4 Nr. 3 und 5 übertragen werden sollen, wäre eine Streichung vorzunehmen. Andernfalls müssten Werte größer Null festgelegt werden.
Der Fachbereich IV möchte zusätzliche Entscheidungen auf den Bürgermeister übertragen. Daher wurde der § 11 der Hauptsatzung angepasst.
Die Änderungen sind in den beigefügten Entwurf der 2. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung aufgenommen worden. Die Änderungen sind rot markiert.
Finanz. Auswirkung
GESAMTKOSTEN |
AUFWAND/AUSZAHLUNG IM LFD. HH-JAHR |
AUFWAND/AUSZAHLUNG JÄHRL. |
ERTRAG/EINZAHLUNG JÄHRL. |
00,00 € |
00,00 € |
00,00 € |
00,00 € |
FINANZIERUNG DURCH |
VERANSCHLAGUNG IM HAUSHALTSPLAN |
||
Eigenmittel |
00,00 € |
Im Ergebnishaushalt |
Ja / Nein |
Kreditaufnahme |
00,00 € |
Im Finanzhaushalt |
Ja / Nein |
Förderung |
00,00 € |
|
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Erträge |
00,00 € |
Produktsachkonto |
00000-00 |
Beiträge |
00,00 € |
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Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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88,7 kB
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