Beschlussvorlage - 4/456/2021
Grunddaten
- Betreff:
-
Neubau Feuerwehr Schattin
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich IV
- Bearbeiter:
- Christoph Kappel
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Bau, Verkehr und Umwelt der Gemeinde Lüdersdorf
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Vorberatung
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02.02.2021
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Erledigt
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Gemeindevertretung Lüdersdorf
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Entscheidung
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23.02.2021
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Sachverhalt
Die Vorplanungsunterlagen des Projektes Neubau Feuerwehr Schattin wurden in der öffentlichen Sitzung der Gemeindevertretung im Januar 2020 vorgestellt und beschlossen.
Auf der Grundlage dieses Beschlusses erfolgte die weitere Erarbeitung des Entwurfs.
Dieser wurde mit dem zukünftigen Nutzer erneut abgestimmt. Weitere Ergänzungen zur Einhaltung der gesetzlichen Forderungen der Feuerwehrunfallkasse und für eine optimale Höhenanpassung des Gebäudes in dem vorhandenen Gelände konnten in die Planung eingearbeitet werden. Ein Energiebericht mit Wirtschaftlichkeitsberechnung des geplanten Gebäudes wurde ebenfalls erstellt (Anlage).
Die Entwurfsplanung wird durch das Architekturbüro umfänglich in der Sitzung vorgestellt.
Nach dem Beschluss der Entwurfsplanung wird darauf aufbauend die Genehmigungsplanung erstellt und der Bauantrag eingereicht. Parallel zum Bauantrag erfolgt die Einreichung eines vorbereiteten Förderantrages. Nach Eingang der Baugenehmigung wird unter Beachtung möglicher Auflagen auf der Grundlage der Genehmigungsplanung die Ausführungsplanung erarbeitet.
Beschlussvorschlag
Die Gemeinde Lüdersdorf fasst den Beschluss, den Neubau des Feuerwehrgerätehauses Schattin auf der Grundlage der vorgestellten Entwurfsplanung und der darauf aufbauenden Genehmigungs- und Ausführungsplanung, vorbehaltlich der noch ausstehenden Baugenehmigung, durchzuführen.
Es wird der Grundsatzbeschluss gefasst, die Vorbereitung/Ausschreibung und Durchführung der gesamten Baumaßnahme, entsprechend den geltenden gesetzlichen Regelungen, an das Amt Schönberger Land zu delegieren.
Aufgrund der hohen Dringlichkeit der Baumaßnahme soll nach Fertigstellung der Ausführungsplanung auf der Grundlage der Baugenehmigung unmittelbar mit der Ausschreibung/Baudurchführung auch ohne Förderzusage, begonnen werden .
Finanz. Auswirkung
GESAMTKOSTEN |
AUFWAND/AUSZAHLUNG IM LFD. HH-JAHR |
AUFWAND/AUSZAHLUNG JÄHRL. |
ERTRAG/EINZAHLUNG JÄHRL. |
1.500.000,00 € |
00,00 € |
00,00 € |
00,00 € |
FINANZIERUNG DURCH |
VERANSCHLAGUNG IM HAUSHALTSPLAN 2020/21/22 |
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Eigenmittel |
1.500.000,00 € |
Im Ergebnishaushalt |
Ja / Nein |
Kreditaufnahme |
00,00 € |
Im Finanzhaushalt |
Ja |
Förderung |
00,00 € |
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Erträge |
00,00 € |
Produktsachkonto |
12600-096-15 |
Beiträge |
00,00 € |
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Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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137,9 kB
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2
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(wie Dokument)
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121,5 kB
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3
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(wie Dokument)
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2,6 MB
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4
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(wie Dokument)
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864,1 kB
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5
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(wie Dokument)
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766,5 kB
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6
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(wie Dokument)
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172,5 kB
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7
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(wie Dokument)
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1,4 MB
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8
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(wie Dokument)
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4,5 MB
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