Beschlussvorlage - 4/498/2021
Grunddaten
- Betreff:
-
Finanzierung der Erneuerung der Sportanlagen im Palmbergstadion
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich IV
- Bearbeiter:
- Christina Langer
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Stadtvertretung Schönberg
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Entscheidung
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23.02.2021
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Sachverhalt
Die Finanzierung der Erneuerung der Sportanlagen im Palmbergstadion für den Schul-und Vereinssport ist im Doppelhaushalt so aufgestellt, dass die Förderung in 2 Kategorien unterteilt ist. Zum einen die Hauptförderung (Sportstättenförderung) mit 350.228,85 € und zum anderen die Kofinanzierungshilfe mit 531.180,43 €.
Am 26.01.2021 hatte der Vergaberat des Ministeriums für Inneres und Europa M-V getagt und der Stadt Schönberg eine Kofinanzierungshilfe über 400.000,00 € in Aussicht gestellt. Es wurde leider nicht der beantragte Satz von 65 % des Eigenanteils bewilligt, sondern lediglich 48,95 %.
Das wiederum hat zur Folge, dass die Finanzierung des Sportplatzes nicht mehr gesichert ist. Aus diesem Grund hat uns der Hauptfördermittelgeber, hier das Sozialministerium, bis zum 26.02.2021 gebeten, mitzuteilen, ob wir trotz der entstandenen Finanzierungslücke von 135.000 € den Sportplatz bauen können.
Mit Schreiben vom 10.02.2021 teilte das Ministerium für Inneres und Europa M-V mit, dass die gestellten Kofinanzierungsanträge für die Straßenbaumaßnahmen „Dorf Lockwisch“ und „Hof Lockwisch“ in der vorstehend genannten Vergaberatssitzung abgelehnt und verwaltungsseitig eingestellt wurden.
Damit besteht auch für diese beiden Straßenbaumaßnahmen eine Finanzierungslücke in Höhe der gestellten Anträge.
Für diese Maßnahmen wurde ein Eigenanteil im Haushalt für „Hof Lockwisch“ i.H.212.900 € und Dorf Lockwisch i.H.v. 160.800 € eingestellt.
Um die Finanzierungslücke für eine dieser 3 genannten Maßnahmen zu decken, bestehe die Möglichkeit eine der Maßnahmen zurückzustellen und das Eigenkapital dieser Maßnahme für den Sportplatz oder einen Straßenbau zu verwenden. Der Antrag auf Kofinanzierung wird zu gegebener Zeit dann erneut gestellt werden.
Für die Sportanlagen liegt die Aufforderung zum o.g. Datum bereits vor und muss entschieden werden.
Um eine Übertragung der Mittel durch die Kämmerei vorzunehmen zu lassen, müssen die Sperrvermerke von den Konten aufgehoben werden.
Beschlussvorschlag
Die Stadtvertretung Schönberg beschließt, die Eigenmittel aus der Maßnahme BV_______________ für die Erneuerung der Sportanlagen im Palmbergstadion zu verwenden und weist die Kämmerei an, den Betrag von 135.00 € vom Produkt 54101 in das Produkt 11401 umzubuchen.
Weiterhin beschließt die Stadtvertretung die Sperrvermerke der beiden Dorferneuerungmaßnahmen für Lockwisch aufzuheben.
Finanz. Auswirkung
GESAMTKOSTEN |
AUFWAND/AUSZAHLUNG IM LFD. HH-JAHR |
AUFWAND/AUSZAHLUNG JÄHRL. |
ERTRAG/EINZAHLUNG JÄHRL. |
1.259.327,08 € |
00,00 € |
00,00 € |
00,00 € |
FINANZIERUNG DURCH |
VERANSCHLAGUNG IM HAUSHALTSPLAN |
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Eigenmittel |
261.227,08 |
Im Ergebnishaushalt |
Ja / Nein |
Kreditaufnahme |
00,00 € |
Im Finanzhaushalt |
Ja / Nein |
Förderung |
998.100,00 € |
|
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Erträge |
00,00 € |
Produktsachkonten |
11401.096.40 |
Beiträge |
00,00 € |
Förderung |
11401.23142.40 |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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442,6 kB
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2
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(wie Dokument)
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421,3 kB
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3
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(wie Dokument)
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694 kB
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