Beschlussvorlage - 1/280/2021-1
Grunddaten
- Betreff:
-
Aufrechterhaltung der Handlungsfähigkeit der Kommunen während der SARS-CoV-2-Pandemie - Aufgabenübertragung an Hauptausschuss
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich I
- Bearbeiter:
- Klaus-Peter Horstmann
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Stadtvertretung Dassow
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Entscheidung
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30.03.2021
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Sachverhalt
Das Gesetzes zur Aufrechterhaltung der Handlungsfähigkeit der Kommunen während der SARS-CoV-2-Pandemie wurde im Januar 2021 im Landtag M-V beschlossen.
Die Stadtvertretung Dassow hatte sich bereits am 02. Februar 2021 mit den neuen Handlungsoptionen befasst und dazu auch Beschlüsse gefasst. U.a. ist auch eine Aufgabenübertragung von der Stadtvertretung auf den Hauptausschuss vorgenommen worden.
Hierzu bestimmt das Gesetz folgendes:
" (4) Die Gemeindevertretung kann mit der Mehrheit von zwei Dritteln aller Mitglieder
beschließen, dass der Hauptausschuss in Angelegenheiten entscheidet, die ihr durch Gesetz
oder Ortsrecht vorbehalten sind. Die Gemeindevertretung kann die Übertragung auf einzelne
Angelegenheiten beschränken. Sie ist auf einen Zeitraum von höchstens drei Monaten zu
befristen. Sitzungen des Hauptausschusses, in denen nach Satz 1 übertragene Angelegenheiten
behandelt werden, sind abweichend von § 35 Absatz 4 Satz 4 der Kommunalverfassung öffentlich. § 29 Absatz 5 Satz 2 bis 4 der Kommunalverfassung gilt entsprechend."
Bei Durchsicht der Niederschrift ist jedoch festgestellt worden, dass die erforderliche Mehrheit von zwei Dritteln der Mitglieder nicht erreicht wurde. Daher wird dieser Teil der Beschlüsse nicht wirksam.
Die Stadtvertretung Dassow besteht aus 15 Mitgliedern. Somit sind mindestens 10 ja Stimmen notwendig.
Da zum Zeitpunkt der Abstimmung der o.g. Sachverhalt nicht in der Vorlage dargestellt wurde, wird verwaltungsseitig empfohlen über diesen Punkt erneut abzustimmen.
Beschlussvorschlag
Die Stadtvertretung beschließt,
das gemäß § 2 Abs. 2 des Gesetzes zur Aufrechterhaltung der Handlungsfähigkeit der Kommunen während der SARS-CoV-2-Pandemie der Hauptausschuss in Angelegenheiten entscheidet, die ihr durch Gesetz oder Ortsrecht vorbehalten sind. Die Aufgabenübertragung ist befristet bis zum 30.04.2021 und der Inzidenzwert des Landkreises > 25 ist.
Finanz. Auswirkung
GESAMTKOSTEN |
AUFWAND/AUSZAHLUNG IM LFD. HH-JAHR |
AUFWAND/AUSZAHLUNG JÄHRL. |
ERTRAG/EINZAHLUNG JÄHRL. |
00,00 € |
00,00 € |
00,00 € |
00,00 € |
FINANZIERUNG DURCH |
VERANSCHLAGUNG IM HAUSHALTSPLAN |
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Eigenmittel |
00,00 € |
Im Ergebnishaushalt |
Ja / Nein |
Kreditaufnahme |
00,00 € |
Im Finanzhaushalt |
Ja / Nein |
Förderung |
00,00 € |
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Erträge |
00,00 € |
Produktsachkonto |
00000-00 |
Beiträge |
00,00 € |
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Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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246,2 kB
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