Beschlussvorlage - 4/663/2021

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Die Stadtvertretung der Stadt Schönberg hat für den Ortsteil Kleinfeld den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 22 im Verfahren nach § 13b BauGB am 07.05.2019 gefasst. Der Beschluss ist am 29.11.2019 ortsüblich bekannt gemacht worden.

Die Planungsziele bestehen in der Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine straßenbegleitende Wohnbebauung entlang der Dorfstraße.

Die frühzeitige Unterrichtung/Äußerung gemäß § 13a Abs. 3 Nr. 2 BauGB fand in der Zeit vom 11. August 2020 bis einschließlich 24. August 2020 statt. Die Stadt Schönberg hat mit dem Entwurf die Öffentlichkeit in der Zeit vom 07. Januar 2021 bis einschließlich 26. Februar 2021 unter Hinweis für den Besucherverkehr aufgrund der COVID-19 Pandemie und den Bezug auf Terminvereinbarungen beteiligt. Die ortsübliche Bekanntmachung ist im Amtsblatt am 18.12.2020 erfolgt. Die Stadt Schönberg hat die Behörden und Träger öffentlicher Belange mit dem Entwurf am Aufstellungsverfahren durch Anschreiben vom 09.02.2021 beteiligt.

Im Rahmen des Beteiligungsverfahrens wurden die Belange mit den Behörden und TÖB abgestimmt. Stellungnahmen der Öffentlichkeit wurden nicht vorgetragen. Auf die Durchführung der Prüfung der Umweltbelange konnte verzichtet werden, weil das Verfahren nach § 13b BauGB durchgeführt wird.

 

Während des Beteiligungsverfahren gingen Stellungnahmen der Behörden und TÖB und der Nachbargemeinden ein. Stellungnahmen der Öffentlichkeit sind nicht eingegangen.

Die während des Beteiligungsverfahrens eingegangenen Anregungen und Stellungnahmen wurden gewertet und überprüft. Es ergeben sich

- zu berücksichtigende Anregungen und Stellungnahmen

- teilweise zu berücksichtigende Anregungen und Stellungnahmen und

- nicht zu berücksichtigende Anregungen und Stellungnahmen

Es ergeben sich Belange, die lediglich zur Kenntnis genommen werden und nicht abwägungsrelevant sind. Die Planunterlagen werden gemäß Abwägungsergebnis angepasst.

 

Für Einzelfälle sind Ergänzungen der Planunterlagen vorzunehmen, ohne dass Grundzüge der Planung geändert werden. Eine Stellungnahme der E.DIS ist ausbleibend.

 

 

        Im Zusammenhang mit der Stellungnahme des Landkreises ist die Zulässigkeit des Ferienwohnens zu diskutieren. Hier geht es um die allgemeine oder ausnahmsweise Zulässigkeit im Plangebiet.

        Löschwasser kann in ausreichendem Umfang zur Verfügung gestellt werden.

        In Bezug auf die untere Wasserbehörde ist bis zum Satzungsbeschluss die abschließende Stellungnahme einzuholen. Diverse Abstimmungen wurden geführt. Nach Abstimmung mit dem Zweckverband ist die Ableitung des anfallenden Oberflächenwassers ausreichend gesichert.

        Hinsichtlich des Alleenschutzes ist die Ausnahmegenehmigung gestellt worden und eine erneute Aufarbeitung des Sachverhaltes liegt der zuständigen Behörde zur Genehmigung vor. Hier wurde im Rahmen der Eingriffs-Auslgeichsbilanzierung der Vorschlag erarbeitet, dass ein Baum im Rahmen der Herstellung von Zufahrten nicht gefällt wird; dies hat eine Verlegung der Zufahrt zur Folge. Eine Abstimmung mit dem Vorhabenträger hierzu erfolgte bereits.

        Hinsichtlich des Straßenbauamtes wird auf den Geh- und Radweg verwiesen. Die Stadt Schönberg geht davon aus, dass weitergehende Belange im Bebauungsplan nicht berührt sind und Flächenanforderungen wurden nicht bekannt gegeben. Die Stadt Schönberg wird hierzu die Verwaltung veranlassen, vor Satzungsbeschluss abschließend Klarheit zu schaffen, um die Voraussetzungen für den Ausbau des Geh- und Radweges zu schaffen bzw. sich vergewissern, dass Belange zwischen dem Straßenbauamt und dem privaten Träger der Maßnahme abschließend geregelt werden können.

 

 

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Beschlussvorschlag

 

  1. Die der Anlage beigefügte Kurzzusammenfassung der eingegangenen Stellungnahmen (Anlage 1) sowie die im Rahmen der Sitzung des Ausschusses beratenden Inhalte sind als Grundlage für den Abwägungsbeschluss heranzuziehen.
  2. Die Verwaltung wird beauftragt, die noch zu klärenden Inhalte mit den entsprechenden zuständigen Stellen abzustimmen.

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

 

 

Keine

 

 

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