Beschlussvorlage - 3/104/2022
Grunddaten
- Betreff:
-
Beratung zum Satzungsentwurf über die Sondernutzung des Strandbereiches
der Stadt Dassow zu Badezwecken und deren Sondernutzungsgebührenordnung
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich III
- Bearbeiter:
- Maria Wilhelms
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Geplant
|
|
Ausschuss für Soziales, Bildung, Kultur und Tourismus der Stadt Dassow
|
Vorberatung
|
|
|
27.01.2022
|
Sachverhalt
Es soll eine neue Strandsatzung erstellt werden. Im Zuge dessen wurde ein Entwurf entworfen, der verschiedenen Institutionen zur Stellungnahme vorgelegt wurde.
Im Zuge der Stellungnahmen sind ein paar Fragen aufgetreten, die wir dem Ausschuss zur weiteren Beratung weitergeben möchten.
Hierzu wurden Themenschwerpunkte erarbeitet:
1. Reiten am Strand
Soll das Reiten (und der Aufenthalt mit Pferden) am Strand nur noch ausnahmsweise erfolgen?
Aktuell ist das Reiten am Strandzugang 3 (jeweils 20 m nach links und rechts) erlaubt. Ein anderer Strandzugang würde seitens der Naturschutzbehörde nicht gestattet werden.
Wenn das Reiten zukünftig verboten werden soll, könnte man Ausnahmen von dem Verbot erteilen. Für die Ausnahmegenehmigungen würde die Sondernutzungssatzung greifen. Man muss dabei beachten, dass eine Ausnahme nicht zur Regel werden darf und das Reiten eine Ausnahme bleiben wird.
Wenn das Reiten in einem Strandbereich weiterhin erlaubt sein soll, würde diese Position in der Sondernutzungssatzung entfallen.
2. Wind- und Kitesurfen
In Rücksprache mit dem Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Ostsee (WSA) wird es keine Sondernutzungserlaubnis für das Kite- und Windsurfen geben. Die Bundeswasserstraße steht dem Gemeingebrauch zur Verfügung. Eine Einschränkung dieser soll es nicht geben.
Die Stadt kann zwar einen Bereich festlegen, wo man die Kite- und Windsurfbretter einsetzen und herausnehmen darf, doch was auf dem Wasser selbst geschieht kann sie nicht mehr steuern oder reglementieren. Wie das überwacht werden soll, ist fraglich, da eine Windböe ausreicht, um den Surfer an einen anderen Strandzugang zu befördern. Die Stadt selbst, kann nur den Strandbereich bis zur Wasserlinie reglementieren.
Eventuell sollte geregelt werden, ob in diesem Bereich das Baden verboten ist (Gefährdung/ Unfallverhütung).
3. Hunde
Zu § 4 Mitführen von Hunden im Strandbereich
Absatz 2 Ist es tatsächlich erwünscht die Hunde außerhalb der Hundestrandbereiche anzuleinen? Es wird bezweifelt, dass man strandseitig mitbekommt, wann der nächste Hundestrandbereich endet oder beginnt. (§10 Nummer 11 müsste dann auch noch angepasst werden.)
4. Einheitlicher Ansprechpartner
Die Prüfung zu § 8 Absatz 3 der Satzung ergab, dass der einheitliche Ansprechpartner von der Rechtsaufsicht des Landkreises NWM noch erwünscht ist, aber der Absatz selbst entbehrlich ist.
5. Gebühren/ Sondernutzung
Die Gebührenhöhe darf nicht pauschal festgesetzt werden, sondern muss im Rahmen der Beschlussfassung zur Satzung nach weiteren Bemessungsfaktoren (nicht zwingend betriebswirtschaftlicher Art) kalkuliert werden. Wir haben uns hierfür einer Bewertungsmatrix bedient. Frau Kunde ist dabei zu prüfen, ob wir an einem Quadratmeterpreis festhalten müssen, oder ob wir die Maßnahme an sich abrechnen dürfen. Sollte eine Entscheidung seitens der Rechtsaufsicht bis zur Sitzung vorliegen wird diese Nachgereicht.
6. Beschilderung
Es wird empfohlen die Beschilderung an den Strandzugängen neu zu gestalten. Die Überlegung geht dahin alle Hinweisschilder auf einem Schild zu vereinen. So können auch keine Schilder mehr entfernt werden.
Die Hinweisschilder sollen einen Standort vermitteln, d.h. man sieht einen Kartenausschnitt auf dem der aktuelle Standort markiert ist. Man würde damit dem Beispiel der Schilder der Stadt Travemünde folgen. Ansonsten sollen die Schilder denen in der Gemeinde Kalkhorst ähneln, so dass den Strandbesuchern ein möglichst einheitliches Bild und eine gute Orientierung geboten wird. Die Kosten belaufen sich auf ca. 1.000,00 €/ Stück/ Strandzugang. Die Kosten hierfür sind im aktuellen Haushalt noch nicht eingeplant.
Eventuell macht es Sinn die neue Satzung ab 01.01.2023 zu beschließen, so dass alle offenen Fragen geklärt werden können und die Beschilderung an den Strandzugängen erneuert werden können/ sind.
Finanz. Auswirkung
GESAMTKOSTEN |
AUFWAND/AUSZAHLUNG IM LFD. HH-JAHR |
AUFWAND/AUSZAHLUNG JÄHRL. |
ERTRAG/EINZAHLUNG JÄHRL. |
00,00 € |
00,00 € |
00,00 € |
00,00 € |
FINANZIERUNG DURCH |
VERANSCHLAGUNG IM HAUSHALTSPLAN |
||
Eigenmittel |
00,00 € |
Im Ergebnishaushalt |
Ja / Nein |
Kreditaufnahme |
00,00 € |
Im Finanzhaushalt |
Ja / Nein |
Förderung |
00,00 € |
|
|
Erträge |
00,00 € |
Produktsachkonto |
00000-00 |
Beiträge |
00,00 € |
|
|
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
251,8 kB
|
|||
2
|
(wie Dokument)
|
387,1 kB
|
|||
3
|
(wie Dokument)
|
434,2 kB
|
