Beschlussvorlage - 4/823/2021

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Die Gemeindestraße nach Malzow hat im Einmündungsbereich ab der L01 mehrere Schlaglöcher, ebenso wie auf einem mittleren Teilabschnitt, die stets neu verfüllt werden müssen und der ständigen Unterhaltung bedürfen. Zusätzlich ist die Oberfläche sehr rau und ausgewaschen. Eine Risssanierung ist aus diesem Grund nicht möglich. Es empfiehlt sich, eine doppelte Oberflächensanierung mit vorhergehender Schlaglochflickung (Patch-System) durchzuführen.

 

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Beschlussvorschlag

Der Hauptausschuss der Stadt Schönberg fasst den Grundsatzbeschluss zur längerfristigen Straßenunterhaltung / -instandsetzung mittels doppelter Oberflächenbehandlung und delegiert das Vergabeverfahren einschließlich der Zuschlagserteilung an das Amt Schönberger Land.

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Finanz. Auswirkung

 

GESAMTKOSTEN

AUFWAND/AUSZAHLUNG IM LFD. HH-JAHR

AUFWAND/AUSZAHLUNG JÄHRL.

ERTRAG/EINZAHLUNG JÄHRL.

50000,00 €

50000,00 €

00,00 €

00,00 €

FINANZIERUNG DURCH        

VERANSCHLAGUNG IM HAUSHALTSPLAN

Eigenmittel

50000,00 €

Im Ergebnishaushalt

Ja / Unterhaltung

Kreditaufnahme

00,00 €

Im Finanzhaushalt

Nein / nicht investiv

Förderung

00,00 €

 

 

Erträge

00,00 €

Produktsachkonto

54101/5233

Beiträge

00,00 €

 

 

 

 

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Anlagen

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