Beschlussvorlage - 4/17/2022
Grunddaten
- Betreff:
-
Satzung der Stadt Schönberg über einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 1 "Solarpark Rupensdorf"
- Aufstellungsbeschluss -
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich IV
- Bearbeiter:
- Lisa Watermann
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Gestoppt
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Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau und Verkehr, Umwelt und Ordnung der Stadt Schönberg
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Vorberatung
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06.09.2022
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Gestoppt
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Hauptausschuss der Stadt Schönberg
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Vorberatung
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Erledigt
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Stadtvertretung Schönberg
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Entscheidung
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22.09.2022
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Sachverhalt
Der Ausbau der erneuerbaren Energien gehört zu den entscheidenden strategischen Zielen der europäischen und der nationalen Energiepolitik, auch vor dem Hintergrund der politischen Entwicklungen in Osteuropa. In Deutschland soll im Rahmen dessen der Anteil des aus erneuerbaren Energien erzeugten Stroms am Bruttostromverbrauch bis 2030 mindestens 65% betragen, bis 2050 soll der gesamte Strom in Deutschland treibhausgasneutral erzeugt werden (Quelle: Erneuerbare-Energien-Gesetz). Nach der aktuellen Statistik des Umweltbundesamtes lag der Anteil der erneuerbaren Energien am Bruttostromverbrauch 2020 bei 45,4%, eine Steigerung von 3,4% im Vergleich zu 2019. Nach den Ausbauzielen des EEG ergibt sich bis 2030 eine jährliche Erhöhung von mindestens 2%, zwischen 2030 und 2050 von mindestens 2,3%, die nur durch den Zubau zusätzlicher Erzeugungskapazitäten zu erreichen ist.
Um insbesondere im Interesse des Klimas, der Natur und des Umweltschutzes eine nachhaltige Produktion von Solarstrom zu ermöglichen, lenkt § 37 Abs. 1 Nr. 3 Buchstabe c EEG die Photovoltaik-Freiflächenanlagen u.a. entlang von Autobahnen oder Schienenwegen.
Der Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans wird derzeit landwirtschaftlich genutzt.
Da Photovoltaik-Freiflächenanlagen kein privilegiertes Vorhaben im Außenbereich im Sinne des § 35 BauGB darstellen, ist die Aufstellung eines Bebauungsplans erforderlich.
Der Vorhabenträger, die Groß Siemz Agrar GbR, ein regionaler, mittelständischer Ackerbaubetrieb, beabsichtigt auf den o.g. Flurstücken die Errichtung einer Photovoltaik-Freiflächenanlage beidseitig der Bahnstrecke Lübeck - Bad Kleinen. Seitens der Stadt Schönberg wurde bereits ein Grundsatzbeschluss zur Einleitung eines Bauleitplanverfahrens für die folgenden Flurstücke positiv bewertet: Flrst. 1, 4, 5, 8,9/2, 12/2, 13/2, 16/4, 17/2, 22, 23, Flur 1 der Gemarkung Rupensdorf. Der Geltungsbereich umfasst neben den vorgenannten Flurstücken ebenfalls die Folgenden: Gemarkung Rupensdorf, Flur 1, Flurstücke 2, 3, 6, 7/2, 10/2, 11, 14/2, 15/2, 18/2, 21/8 sowie 21/9. Der Geltungsbereich umfasst eine Fläche von etwa 141 ha.
Die planungsrechtlichen Voraussetzungen sollen über die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans und die Festsetzung eines sonstigen Sondergebiets gemäß §11 BauNVO geschaffen werden.
Es sind grünordnerische Maßnahmen angedacht, zum Beispiel die Anlage von Laubstrauchhecken und das Etablieren von extensivem Grünland und dessen dauerhafter Pflege für einen wesentlichen Beitrag zur Aufwertung der Flora und Fauna auf den artenarmen, intensiv genutzten landwirtschaftlichen Flächen. Von den Maßnahmen können auch angrenzende, naturschutzfachlich sensible Flächen profitieren. Auf den Flächen befinden sich gesetzlich geschützte Bioptope nach § 20 LNatG M-V. Diese sollen in der Überplanung erhalten werden.
Der geltende Flächennutzungsplan der Stadt Schönberg (2002) weist hier Flächen für Landwirtschaft aus und muss daher geändert werden. Die erforderliche Änderung des Flächennutzungsplans erfolgt im Parallelverfahren des Bauleitplanverfahrens. Hier ist ein gesonderter Änderungsbeschluss zur Einleitung des Verfahrens zu fassen.
Im Rahmen des Beschlusses soll zunächst das Verfahren grundlegend eingeleitet werden. Der Beschluss des Vorhaben- und Erschließungsplans, welcher das Vorhaben an sich darstellt und Grundlage des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes darstellt, wird nachfolgend durch die Stadt Schönberg beraten.
Beschlussvorschlag
- Die Stadtvertretung der Stadt Schönberg beschließt die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 1 „Solarpark Rupensdorf“ gem. § 12 BauGB.
- Der Geltungsbereich umfasst auf einer Fläche von etwa 141 Hektar entlang der Bahnlinie Lübeck - Bad Kleinen im Bereich der Ortschaft Rupensdorf die folgenden Flurstücke gemäß beigefügtem Plan: Gemarkung Rupensdorf, Flur 1, Flurstücke 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7/2, 8, 9/2, 10/2, 11, 12/2, 13/2, 14/2, 15/2, 16/4, 17/2, 18/2, 21/8, 21/9, 22, 23
- Ziel des Bebauungsplans ist ein sonstiges Sondergebiet gem. § 11 BauNVO.
- Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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256,4 kB
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