Beschlussvorlage - 4/14/2022
Grunddaten
- Betreff:
-
Erneuerung Bahnübergang Menzendorf, Hauptstraße, Bahnkilometer 24,9
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich IV
- Bearbeiter:
- Silvana Koch
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Geplant
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Gemeindevertretung Menzendorf
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Entscheidung
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29.09.2022
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Sachverhalt
Die Deutsche Bahn plant auf der Bahnstrecke Lübeck Bad Kleinen den Bahnübergang (BÜ) Menzendorf Hauptstraße im Bahnkilometer 24,9+22 zu erneuern. Der BÜ mit einem Gleis hat derzeit Andreaskreuze, 2 volle Schranken und ein akustisches Signal, wenn die Bahn kommt. Im Zuge der Erneuerung wird der BÜ mit einer neuen Sicherungsanlage LzH- Hp (= Lichtzeichen mit Schranken für den Autoverkehr und Hauptsignaldeckung für die Bahn) versehen. Die Planung soll bis 2026 abgeschlossen sein.
Am 22.08.22 fand ein Vor-Ort-Termin mit der DB statt. In einem Festlegungsprotokoll nach DB Richtlinie 815.2000V1 wurden planungsrelevante Angaben zur Erneuerung des BÜ’s Seitens der Bahn und der Gemeinde als Straßenbaulastträger aufgenommen. Gemäß dem Gesetz über Kreuzungen von Eisenbahnen und Straßen (Eisenbahnkreuzungsgesetz = EKrG) ist die Kostenverteilung wie folgt geregelt in §13 Absatz 2: Bei Kreuzungen einer Eisenbahn des Bundes mit einer Straße in kommunaler Baulast trägt der Bund die Hälfte, die Eisenbahn des Bundes ein Drittel und das Land, in dem die Kreuzung liegt, ein Sechstel der Kosten. Bei Kreuzungen einer nichtbundeseigenen Eisenbahn mit einer Straße in kommunaler Baulast trägt das Land, in dem die Kreuzung liegt, zwei Drittel und die nichtbundeseigene Eisenbahn ein Drittel der Kosten.
Danach trägt das Land MV ein Sechstel der Kosten bei einer Straße in kommunaler Baulast (Anteil des Straßenbaulastträgers). Diese Regelung gilt für notwendige Änderungen am BÜ gemäß den gesetzlichen Vorschriften aus Gründen der Sicherheit und Abwicklung des Verkehrs, nicht aber für zusätzliche “Sonderwünsche” der Gemeinde z.B. beidseitiger Fuß- und Radweg mit Beleuchtung.
Gemäß anl. Protokoll strebt die Gemeinde bei der BÜ-Erneuerungsplanung die Berücksichtigung der gesetzlichen Mindestvorgaben nach der derzeit gültigen RAST 06 an, u.a. Straßenausbaubreite von 6,35 Meter zzgl. 0,5 Meter Sicherheitsstreifen je Straßenseite sowie einem neu zu planenenden einseitigen Radweg. Diese Forderungen sind im anl. Protokoll unter Punkt 3.1 aufgeführt.
Finanz. Auswirkung
GESAMTKOSTEN |
AUFWAND/AUSZAHLUNG IM LFD. HH-JAHR |
AUFWAND/AUSZAHLUNG JÄHRL. |
ERTRAG/EINZAHLUNG JÄHRL. |
00,00 € |
00,00 € |
00,00 € |
00,00 € |
FINANZIERUNG DURCH |
VERANSCHLAGUNG IM HAUSHALTSPLAN |
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Eigenmittel |
00,00 € |
Im Ergebnishaushalt |
Ja / Nein |
Kreditaufnahme |
00,00 € |
Im Finanzhaushalt |
Ja / Nein |
Förderung |
00,00 € |
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Erträge |
00,00 € |
Produktsachkonto |
00000-00 |
Beiträge |
00,00 € |
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Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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619,3 kB
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2
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688 kB
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3
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(wie Dokument)
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1,2 MB
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