Beschlussvorlage - 4/98/2022

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Der Gemeinde Selmsdorf liegt ein Antrag zur Aufstellung eines Bebauungsplanes an der Ernst-Thälmann-Straße gegenüber der Kirche über das Stadtplaner- und Ingenieur Büro PROKOM vor.

Im rückwärtigem Bereich des Flurstücks 281/1, Flur 3 der Gemarkung Selmsdorf Dorf ist eine Wohnbebauung mit Doppelhäuser vorgesehen. Die Grundstücksgröße soll mindestens 350m² je Doppelhaushälfte betragen. Direkt an der Ernst-Thälmann-Straße ist ein Mehrfamilienhaus mit max. 5-6 Wohneinheiten vorgesehen.

Im Flächennutzungsplan der Gemeinde Selmsdorf ist das betreffende Flurstück als Mischgebietsfläche ausgewiesen. Grundlegend ist die beschriebene Planung aus den Entwicklungszielen der Gemeinde Selmsdorf ableitbar.

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Beschlussvorschlag

Die Gemeinde Selmsdorf stimmt dem Antrag zur Aufstellung eines Bebauungsplanes an der Ernst-Thälmann-Straße gemäß Antrag (Anlage 1) vom 29. September 2022 vom Grundsatz her zu. Das Bauleitplanverfahren ist mit dem Landkreis abzustimmen.

Die Kosten des Verfahrens einschließlich Folgekosten hat der Vorhabenträger zu übernehmen, der Gemeinde dürfen keine Kosten entstehen.

Die Amtsverwaltung wird beauftragt einen entsprechenden Städtebaulichen Vertrag zwischen der Gemeinde und dem Vorhabenträger vor Einleitung des Verfahrens für die Beschlussfassung vorzubereiten.

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Finanz. Auswirkung

Keine

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