Beschlussvorlage - 4/1221/2022
Grunddaten
- Betreff:
-
Satzung der Stadt Dassow über die Ergänzung des im Zusammenhang bebauten Ortsteils Harkensee
hier: Erneuter Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich IV
- Bearbeiter:
- Stefanie Müller
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Bauen der Stadt Dassow
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Vorberatung
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12.01.2023
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Erledigt
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Hauptausschuss der Stadt Dassow
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Vorberatung
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19.01.2023
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Erledigt
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Stadtvertretung Dassow
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Entscheidung
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31.01.2023
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Sachverhalt
Die Stadtvertretung der Stadt Dassow hat am 21.06.2022 den Entwurf der Satzung über die Entwicklung des im Zusammenhang bebauten Ortsteils Harkensee einschließlich Begründung inkl. Umweltbelange gebilligt und die förmliche Öffentlichkeitsbeteiligung beschlossen.
Dazu lagen der Plan und die Begründung des Entwurfes inkl. Umweltbelange vom 05.09.2022 bis zum 07.10.2022 im Amt Schönberger Land aus. Im Rahmen der Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen zum Entwurf vom 23.05.2022 kam es zu Änderungen und Ergänzungen, die eine erneute öffentliche Auslegung nach § 4a Abs. 3 BauGB erfordern.
Wesentliche Änderungen sind:
- Umstellung des Planungsinstrumentes auf eine Ergänzungssatzung nach § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB
- Ergänzung der Eingriffsbilanzierung
- Erstellung einer Geruchs-Immissionsprognose zur Untersuchung der von der Rinderanlage (südlich des Plangebietes) ausgehenden Immissionen
- Verschiebung des Baufeldes um 5 m Richtung Norden
Die Stadtvertretung wird nun gebeten, den vorliegenden erneuten Entwurf zu billigen und die erneute öffentliche Auslegung zu beschließen.
Beschlussvorschlag
- Die Stadtvertretung billigt den vorliegenden erneuten Entwurf über die Ergänzung des im Zusammenhang bebauten Ortsteils Harkensee nach § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB sowie den erneuten Entwurf der zugehörigen Begründung inkl. Umweltbelange. Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses.
- Der erneute Entwurf der Satzung über die Ergänzung des im Zusammenhang bebauten Ortsteils Harkensee ist gemäß § 3 Abs. 2 i. V. m. § 4a Abs. 3 BauGB öffentlich auszulegen.
- Die berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4a Abs. 3 BauGB zur Stellungnahme innerhalb von zwei Wochen aufzufordern und über die öffentliche Auslegung zu informieren.
- Die Bürgermeisterin wird beauftragt, den Beschluss ortsüblich bekannt zu machen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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227 kB
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2
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(wie Dokument)
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82,8 kB
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3
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(wie Dokument)
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1,3 MB
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4
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(wie Dokument)
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7,5 MB
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