Beschlussvorlage - 4/1238/2023

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt

Die Gemeinde Lüdersdorf hat die städtebauliche Entwicklungsmaßnahme „Herrnburg Nord“ über einen Treuhänderischen Entwicklungsträger, LGE Schwerin; durchgeführt.

Die Maßnahme wurde mit Kontoschließung am 31.12.2017 beendet. Die Einreichung der Schlussabrechnung zur Gesamtmaßnahme erfolgte in 2018.

Im Nachgang forderte das LFI die vollständige Darstellung einer Flächenbilanzierung über den gesamten Zeitraum beginnend ab 1991.

Diese wurde durch die LGE erstellt und im September 2022 an das LFI versandt.

 

Das LFI hat die nun vorliegenden Unterlagen geprüft und ohne vorherigen Hinweis mit Bescheid vom 19.12.2022 (PE 20.12.2022) eine Rückforderung von förderrechtlich nicht anerkannten Mitteln in Höhe von 318.776,69 EUR an die Gemeinde Lüdersdorf geltend gemacht (Anlage 3).

Die Zahlung ist innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Bescheides an das LFI zu erstatten. Eine aufschiebende Bedingung im Rahmen von Haushaltsaufstellungen ist im Bescheid nicht enthalten. Daher hat auch ein Widerspruch keine aufschiebende Wirkung.

 

Der Bürgermeister hat aufgrund einer Eilentscheidung zur ausreichenden Wahrung der Frist Widerspruch gegen den Bescheid des LFI mit Schreiben vom 10.01.2022 eingelegt mit dem Hinweis der Prüfung und Nachreichung einer Begründung.

 

Die LGE sah die Abstimmungen mit dem LFI als noch nicht beendet an und prüfen den Bescheid bzw. beabsichtigen ein Schreiben an das Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern vorzubereiten, da sie bereits mit Schreiben vom 15. Januar 2020 darauf hingewiesen haben, dass eine Abrechnung von Bundes- und Landesmitteln bis zum Zeitpunkt der letzten Bewilligung (1995) und einer Flächenbilanz bis zum Zeitpunkt der Kontoschließung (2017) nicht miteinander korrespondieren. Ihres Erachtens besteht kein Rückzahlungsanspruch für die Gemeinde.

 

Die Eilentscheidung des Bürgermeisters (Anlage 2) zum erteilten Widerspruch (Anlage 1) ist gemäß Beschlussvorschlag durch die Gemeindevertretung Lüdersdorf zu genehmigen.

 

 

Zudem sind keine Haushaltsmittel für den benannten Rückforderungsbetrag in Höhe von 318.776,69 EUR in 2022 eingestellt.

Daher hat die Gemeindevertretung über eine außerplanmäßige Ausgabe in vorgenannter Höhe zu entscheiden, um möglichst die Frist zur Zahlung zu wahren und Zinsen (5% über Basiszinssatz) zu vermeiden.

 

Die Auszahlung der LFI Erstattung soll nach Rücksprache mit dem RPA (Frau Westphal sowie Herr Thiel) aus der Kontierung 51103.2331 (S) aus dem HH-Jahr 2022 erfolgen, da die Zahlungsaufforderung bereits im Dezember 22 eingegangen ist und die Fälligkeit der Forderung in dieser Woche liegt.

Als Deckungsquelle dient das Konto 51103.2332, da hier ein Ansatz von 575.000 € für die Rückforderungsansprüche der Erschließungsbeiträge B-Plan Nr. 6 vorhanden ist, der im Haushaltsjahr 2023 neu eingestellt wurde. Zur Finanzierung der Rückzahlungsansprüche wurde 2022 eine Kreditaufnahme geplant und genehmigt. Diese ist unter der Kontierung 51103.31543 samt Tilgungsleistungen in 2022 eingestellt.

 

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung Lüdersdorf genehmigt die Eilentscheidung des Bürgermeisters zur Einlegung eines Widerspruchs gegen den Bescheid des LFI vom 19.12.2022 zur Schlussabrechnung der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme „Herrnburg-Nord“. Die Begründung wird entsprechend zeitnah nachgereicht.

Gleichzeitig beschließt die Gemeindevertretung Lüdersdorf im Haushalt 2022 unter 51103.2331 die außerplanmäßige Ausgabe der Rückforderung in Höhe von 318.776,69 EUR zzgl. evtl. Nebenkosten (Zinsen) zur Auszahlung an das LFI. Deckungsquelle ist das Konto 51103.2332.

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

siehe Erläuterungen im Sachverhalt

 

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...