Beschlussvorlage - 4/1251/2023

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

In der Stadt Schönberg wurde eine Machbarkeitsstudie für die Nutzung regenerativer Energien erstellt. Für die Energieversorgung gewinnt zunehmend die Errichtung von Freiflächenphotovoltaikanlagen an Bedeutung. Dies zeigt sich auch darin, dass bereits Anträge für verschiedene Standorte im Stadtgebiet gestellt wurden, die durch die Stadt Schönberg behandelt und bewertet werden müssen.

Unter Berücksichtigung einer Vielzahl von Anträgen für die Errichtung von Freiflächenphotovoltaikanlagen in der Stadt Schönberg auf verschiedenen Standorten

  • wie z.B. am Bünsdorfer Weg an den Schienen Richtung Rupensdorf, an sämtlichen Schienentrassen in Ortseilen,
  • Flächen in Gewerbegebieten, wie z.B. an der Autobahn

kommt die Stadt Schönberg zu der Empfehlung, ein Gesamtkonzept aufzustellen, das unter Berücksichtigung der zu wertenden Eingangsbedingungen, Empfehlungen für die zukünftige Ansiedlung von Freiflächenphotovoltaikanlagen sowohl für Vorhabenträger als auch für die Entscheidungen der Stadtvertretung der Stadt Schönberg bietet.

In diesem Zusammenhang sind auch unter Berücksichtigung der energetischen Machbarkeitsstudie die Einbindungen in das Netz der E.DIS/ WEMAG-Versorger zu prüfen. Gleichzeitig ist auch die Aufwendung für Trassierungen von Versorgungsleitungen zu minimieren. Die Methodik ist in der Anlage dargestellt.

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Beschlussvorschlag

  1. Die Stadt Schönberg fasst den Beschluss zur Erstellung einer Potentialanalyse für Freiflächenphotovoltaikanlagen für das Gesamtgebiet der Stadt Schönberg.

Unter Berücksichtigung der städtebaulichen und landschaftlichen sowie rechtlichen Flächenfaktoren werden Flächen, die für die Errichtung von Freiflächenphotovoltaikanlagen vorzugsweise geeignet sind, ermittelt.

Im Zusammenhang mit der Ermittlung der Standorte sind auch die geeignetsten Verbindungen für Versorgungs- und Transportleitungen zu ermitteln.

Grundlage für die Bearbeitung sind die einschlägigen methodischen Vorgaben, die sich insbesondere aus dem LEP 2016, dem RREP 2011 sowie deren Fortschreibungen und dem geltenden EEG ergeben.

  1. Die Vorbereitung und Durchführung des Vergabeverfahrens, einschließlich Zuschlagsentscheidung wird an das Amt Schönberger Land delegiert. Die Zuschlagserteilung erfolgt gemäß Hauptsatzung durch den Bürgermeister und Stellvertreter.
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Finanz. Auswirkung

Ausgaben unter Produkt 51102 Bauleitplanung

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Anlagen

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