Beschlussvorlage - 4/1187/2022

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Für die Stadt Schönberg ist im Zusammenhang mit der weiteren Wohn- und gewerblichen Entwicklung auch die Bewertung des Einzelhandels unter neuen Gesichtspunkten erforderlich.

Im Zusammenhang mit Interessenbekundungen und Anfragen zu Einzelhandelsstandorten an der Dassower Straße und Absichten zur Verlagerung von Einzelhandelsstandorten ist es im Zusammenhang mit der Wohn- und Gewerbeentwicklung erforderlich, die Zielvorgaben für das städtebauliche Konzept der Stadt Schönberg zu überprüfen und die Übereinstimmung mit den Vorgaben der Raumordnung und Landesplanung abzustimmen. Hierzu fand bereits eine Abstimmung mit den Vertretern der Raumordnung und Landesplanung statt.

Zielsetzung ist es neben dem zum Erhalt vorgesehenen Versorgungsbereich an der Dassower Straße weitere ergänzende Angebote an anderen Standorten zu überprüfen.

Hierfür ist zunächst die Bewertung der Stadtentwicklungsvorgaben in Bezug auf Anforderungen der Einwohnerentwicklung, die wiederum Auswirkungen auf die Schulentwicklung, Gemeinbedarfseinrichtungen, Wohnentwicklung… hat zu ermitteln. Unter Berücksichtigung dieser Vorgaben ist eine Einzelhandelskonzeption für die Stadt Schönberg zu erarbeiten.

Folgende Belange sind im Zusammenhang mit dem Einzelhandel zu prüfen:

  1. Bewertung der Einzelhandels- und Zentrenstruktur
  2. Bewertung der Situation zur Nahversorgung
  3. Bewertung der städtebaulichen Entwicklungsziele unter dem Ziel der Raumordnung und Landesplanung zur Einzelhandelsentwicklung und Herausarbeiten von Grundsätzen für die planungsrechtliche Sicherung und Steuerung
  4. Im Ergebnis sollen Hinweise für die Bauleitplanung entwickelt werden, die im Flächennutzungsplan umgesetzt werden können.

Dabei sind folgende Belange maßgeblich zu betrachten:

  • Schönberger Sortimentsliste
  • Steuerungsangebote für nahversorgungs- und zentrenrelevante Sortimente.

Die zu untersuchenden Planvorhaben und Standorte können auf der Grundlage des Flächennutzungsplanes bewertet werden. Aussagen zum Angebot und zur Nachfrage sind gewünscht. Möglichkeiten der Wirkungsprognose sind darzustellen. Die raumordnerische Einordnung der Vorhaben soll zur Zusammenfassung und abschließenden Empfehlung auf der Ebene des Flächennutzungsplanes führen.

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Beschlussvorschlag

Die Stadtvertretung der Stadt Schönberg beschließt als Grundlage für Entscheidungen zu ihrer langfristigen Entwicklungskonzeption:

  1. Die Erstellung einer Bevölkerungsprognose und die sich für den Horizont 2040 daraus ergebenden Anforderungen an Entwicklung, wie z.B.
  • Gemeinbedarf
  • Wohnentwicklung
  • Einzelhandel
  • Gewerbeentwicklung.
  1. Für die Entscheidungen zur Entwicklung des Einzelhandels werden die Ergebnisse der Bevölkerungsprognose gleichermaßen genutzt. Es ist ein Standortkonzept für die weitere Entwicklung des Einzelhandels zu entwickeln, das die verschiedenen Anfragen von Einzelhandelsunternehmen zur Standortsicherung und zur Standortverlagerung betrachtet.
  2. Die Durchführung der Vergabe, Vergabedokumentation einschließlich Zuschlagsentscheidung werden auf die Amtsverwaltung delegiert. Die Zuschlagserteilung erfolgt gemäß Hauptsatzung durch den Bürgermeister und Stellvertreter.
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Finanz. Auswirkung

Ausgaben im Haushalt 2023 unter Produkt 51102-Bauleitplanung.

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