Beschlussvorlage - 1/440/2022

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Die Gemeindevertretung hatte am 03.03.2022 einen Beschluss zur Bildung eines Bürgerhaushaltes gefasst. Die näheren Bestimmungen dazu sollen in Form einer Satzung konkretisiert werden. Spezielle Kommunal- oder haushaltsrechtliche Vorschriften zum Thema Bürgerhaushalt gibt es nicht. Insofern liegt die inhaltliche Ausgestaltung der Satzung  ausschließlich bei der Gemeindevertretung. 

Die Stadt Bützow hat nach eigenem Bekunden "den aktuell einzigen und in seiner Art ersten Bürgerhaushalt MVs" entwickelt. Die dazu gehörige Satzung ist als Anlage beigefügt.

Auf Basis der Satzung der Stadt Bützow wurde ein erster Entwurf einer Satzung erarbeitet und um weitere inhaltliche Bestimmungen ergänzt.. Dabei geht es insbesondere um eine Konkretisierung bestimmter Regelungen zur Realisierung des Bürgerhaushaltes. 

Zu den Kosten des Bürgerhaushalts können aufgrund fehlender Erfahrungen noch keine Angaben gemacht werden. Insbesondere zum Bereich Information / Öffentlichkeitsarbeit gibt es noch keinerlei Vorstellungen zu Art und Umfang der Maßnahmen.

 

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung beschließt die im Entwurf beigefügte "Satzung zum Bürgerhaushalt der Gemeinde Selmsdorf”.

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Finanz. Auswirkung

 

GESAMTKOSTEN

AUFWAND/AUSZAHLUNG IM LFD. HH-JAHR

AUFWAND/AUSZAHLUNG JÄHRL.

ERTRAG/EINZAHLUNG JÄHRL.

 

k. A.

k. A.

00,00 €

FINANZIERUNG DURCH        

VERANSCHLAGUNG IM HAUSHALTSPLAN

Eigenmittel

00,00 €

Im Ergebnishaushalt

Ja / Nein

Kreditaufnahme

00,00 €

Im Finanzhaushalt

Ja / Nein

Förderung

00,00 €

 

 

Erträge

00,00 €

Produktsachkonto

00000-00

Beiträge

00,00 €

 

 

 

 

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Anlagen

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