Beschlussvorlage - 4/1272/2023
Grunddaten
- Betreff:
-
Ergänzungssatzung der Stadt Dassow für den Bereich Teilgartenstraße 3 in Dassow gemäß § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB
hier: Satzungsbeschluss
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich IV
- Bearbeiter:
- Stefanie Müller
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Bauen der Stadt Dassow
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Vorberatung
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23.02.2023
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Erledigt
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Hauptausschuss der Stadt Dassow
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Vorberatung
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28.02.2023
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Erledigt
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Stadtvertretung Dassow
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Entscheidung
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14.03.2023
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Sachverhalt
Die Stadt Dassow hat die Ergänzungssatzung für den Bereich Teilgartenstraße 3 aufgestellt, um die planungsrechtlichen Grundlagen für die ergänzende Bebauung zu schaffen.
Der Abwägungsbeschluss gemäß § 1 Abs. 7 BauGB wurde von der Stadtvertretung gefasst.
Die Satzungsunterlagen sowie die Begründung berücksichtigen die Ergebnisse des Abwägungsbeschlusses.
Maßgeblich ist die Begründung zur Eignung des Instruments der Ergänzungssatzung auszuführen, unter Berücksichtigung der Zielsetzung, die Gartennutzung der rückwärtigen Grundstücksteile der benachbarten Grundstücke zu belassen und nur den zum Grundstück Nr. 3 gehörigen rückwärtigen Grundstücksteil, der an einer öffentlichen Straße liegt, zu beplanen.
Vor dem Hintergrund, die Regelungsdichte der Festsetzungen möglichst gering zu halten, wird das Erfordernis von den einzelnen Festsetzungen geprüft. Im Ergebnis wird auf einige Festsetzungen ganz oder teilweise verzichtet.
Die Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen werden geregelt. Die abschließenden Regelungen zur technischen Ver- und Entsorgung erfolgen im Bauantragsverfahren.
Der Kompensationsbedarf wird über Ökopunkte aus der Landschaftszone „Ostseeküstenland“ in Höhe des erforderlichen Bedarfs ausgeglichen.
Die Einarbeitung der Abwägungsergebnisse führt nicht zu einer erneuten Auslegung der Planunterlagen.
Um das Aufstellungsverfahren abzuschließen zu können, ist der Satzungsbeschluss durch die Stadtvertretung notwendig. Mit der Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses gemäß Hauptsatzung tritt diese Ergänzungssatzung in Kraft.
Die vorliegende Ergänzungssatzung ist als aus den Darstellungen des wirksamen Flächennutzungsplanes entwickelt zu betrachten.
Beschlussvorschlag
- Die Stadtvertretung der Stadt Dassow beschließt gemäß § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 Baugesetzbuch (BauGB) die Ergänzungssatzung für den Bereich Teilgartenstraße 3, bestehend aus der Planzeichnung und dem Satzungstext, als Satzung.
- Die Begründung wird gebilligt.
- Der Beschluss durch die Stadtvertretung der Stadt Dassow über die Ergänzungssatzung für den Bereich Teilgartenstraße 3 gemäß § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB ist nach § 34 Abs. 6 BauGB i.V.m. § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist auch anzugeben, wo die Ergänzungssatzung mit Begründung während der Öffnungszeiten von allen Interessierten eingesehen werden kann und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Zusätzlich ist in der Bekanntmachung anzugeben, dass die in Kraft getretene Satzung ergänzend in das Internet eingestellt wird.
- Das Amt Schönberger Land wird beauftragt, die ortsübliche Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses vorzunehmen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,6 MB
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2
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(wie Dokument)
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2,4 MB
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3
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(wie Dokument)
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6,1 MB
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