Beschlussvorlage - 4/1220/2022

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Die Stadtvertretung der Stadt Dassow hat in ihrer Sitzung am 01.11.2022 den Entwurfs- und Auslegungsbeschlusses des Bebauungsplanes Nr. 26 beschlossen.

Mit dem Bebauungsplan Nr. 26 beabsichtigt, die Stadt die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die geordnete städtebauliche Entwicklung eines Wohngebietes im Nordwesten der Ortslage Rosenhagen und westlich des Geltungsbereichs des Bebauungsplans Nr. 24 zu schaffen. Gleichzeitig soll der Teich im Plangebiet revitalisiert und die südlich angrenzende öffentliche Grünfläche aufgewertet werden.

Der Geltungsbereich der o.g. Satzung kann der beigefügten Planzeichnung (Anlage) entnommen werden.

Die vollständigen Entwurfsunterlagen des Bebauungsplanes Nr. 26, die dazugehörige Begründung sowie der Umweltbericht und die Gutachten liegen in der Zeit vom 05.12.2022 bis einschließlich 13.01.2023 im Amt Schönberger Land, Dassower Straße 4, Fachbereich IV – Bauen und Gemeindeentwicklung, 1. OG, an der Aushangtafel, 23923 Schönberg, gemäß § 3 (2) BauGB während der Dienststunden zur Einsichtnahme öffentlich aus.

Zusätzlich sind diese auf der Internetseite im o.g. Zeitraum unter https://www.schoenberger-land.de/Amt-Schönberger-Land/Bekanntmachungen/Auslegungen/ des Amt Schönberger Land einsehbar.

Im Zuge der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wird die Stadt Schönberg unterrichtet und um Äußerung bis spätestens zum 13. Januar 2023 gebeten.

Die Stadt Schönberg ist in Ihrer Funktion als Grundzentrum durch das o. g. Bauleitplanverfahren nicht beeinträchtigt.

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Beschlussvorschlag

Die Stadt Schönberg hat zur Satzung der Stadt Dassow über den Bebauungsplan Nr. 26 für das Gebiet "nordwestl. der Ortslage Rosenhagen und westl. des Bebauungsplanes Nr. 24" keine weiteren Anregungen oder Hinweise vorzubringen.

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Finanz. Auswirkung

Keine

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Anlagen

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