Beschlussvorlage - 4/1275/2023

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Für den Bebauungsplan 14.1 2. Bauabschnitt wurde die Erschließungsplanung zusammen mit dem Vorhabenträger der LGE gemeinsam mit dem Zweckverband und dem Amt erarbeitet und wird nunmehr der Stadtvertretung zur Beschlussfassung vorgelegt.

Für die äußere Erschließung ist der erforderliche Grunderwerb im Vollzug, d.h. die notariellen Kaufverträge sind abgeschlossen. Mit dem Erwerb der Flächen kann die erforderliche Straßenbreite erreicht und die Erschließung abgesichert werden. Die Stadt Schönberg wird wie bereits durch die Stadtvertretung beschlossen, mit der Erschließung des B 14.1 2. Bauabschnitt auch den Bereich der äußeren Erschließung des 1. Bauabschnittes umbauen. Damit wird eine einheitliche Straßenführung erzielt und die Erschließung für beide Bauabschnitte abgeschlossen.

Für den Haushalt 2023/24 wurden in der HHST 54101.096.6 300.000,00 EUR angemeldet.

Es wird ein gemeinsames Bauvorhaben mit der LGE und der Stadt Schönberg.

 

 

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Beschlussvorschlag

Die Stadtvertretung Schönberg beschließt für die Erschließung des Bebauungsplanes 14.1. 2. Bauabschnitt Wohngebiet „Bünsdorfer Weg“ und für den Umbau der äußeren Erschließung 1. Bauabschnitt die vorgelegte Planung zur Ausführung.

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Finanz. Auswirkung

 

GESAMTKOSTEN

AUFWAND/AUSZAHLUNG IM LFD. HH-JAHR

AUFWAND/AUSZAHLUNG JÄHRL.

ERTRAG/EINZAHLUNG JÄHRL.

300.000,00 €

00,00 €

00,00 €

00,00 €

FINANZIERUNG DURCH        

VERANSCHLAGUNG IM HAUSHALTSPLAN

Eigenmittel

3000.00,00 €

Im Ergebnishaushalt

 / Nein

Kreditaufnahme

00,00 €

Im Finanzhaushalt

Ja

Förderung

00,00 €

 

 

Erträge

00,00 €

Produktsachkonto

54101.096.6

Beiträge

00,00 €

 

 

 

 

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Anlagen

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