Informationsvorlage - 4/1333/2023

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

In dem Ortsteil Petersberg und in der oberen Feldstraße in Schönberg ist die Löschwasserversorgung nach neusten Regeln/DIN Vorschriften nicht gesichert

Die Bereitstellung von Löschwasser aus der bestehenden Trinkwasserleitung ist nicht ausreichend gegeben. Es kann eine Befüllung von Behältern über Hydranten aus dem Netzt unter vertraglicher Regelung mit dem Zweckverband erfolgen, aber keine Direktentnahme bei Löscharbeiten.

Auf Anfrage des Amtes prüft derzeit der Zweckverband ob aus den bestehenden T-Leitungen bei Löscharbeiten die Zisternen schon befüllt werden dürfen während der Entnahme des Löschwassers aus einer Zisterne. Dieses ist entscheidend für die Größe der anzuschaffenden Zisterne. Es müssen 48m³ Löschwasser pro Std für zwei Stunden vorgehalten werden können.

 

Aus den Anlagen können die Möglichkeiten der faltbaren Zisterne erkannt werden.

Die Preisliste ist nur für die Zisterne dazu kommen noch die Erdarbeiten, Anschlüsse und empfehlenswerte Einzäumung der Anlage.

 

Es wird um Beratung gebeten.

 

 

 

 

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Anlagen

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