Beschlussvorlage - 4/1307/2023

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Der Aufstellungsbeschluss für das Verfahren zum Bebauungsplan Nr. 12, 4. Änderung wurde in der Sitzung der Gemeindevertretung am 30.11.2021 gefasst. Da das Verfahren als zweistufiges Verfahren durchgeführt wird, wurde in der Sitzung der Gemeindevertretung am 30.11.2021 auch die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Behörden, Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit beschlossen.

Mit Schreiben vom 06.01.2022 wurden die Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB und die Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB beteiligt. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB wurde im Zeitraum vom 10.01.2022 bis einschließlich 11.02.2022 durchgeführt.

Im Ergebnis des Beteiligungsverfahrens ergaben sich Anregungen der Behörden und Träger öffentlicher Belange, die im weiteren Verfahren zu berücksichtigen sind. Aus der Öffentlichkeit wurden keine Stellungnahmen abgegeben.

Aus der Abwägung ergeben sich u.a. folgende Belange.

Die Anforderungen des Landkreises Nordwestmecklenburg werden überwiegend berücksichtigt, u.a.:

  • von der Stabsstelle Wirtschaftsförderung, Regionalentwicklung und Planen zur Gestaltung eines Gesamtplans zum Bebauungsplan Nr. 12, 4. Änderung
  • vom Fachdienst Bauordnung und Umwelt zur Berücksichtigung des Immissionsschutzes
  • von der Unteren Naturschutzbehörde zur Eingriffsregelung, zur Eingrünung der nördlichen Erweiterung des Gewerbegebietes und zum Artenschutz
  • vom Brandschutz zur Berücksichtigung der Löschwasserversorgung

Die Anregungen des Wasser- und Bodenverbandes zur Berücksichtigung der Belange des Gewässers 3/2/B1 werden beachtet.

Seitens der Verwaltung wurden Angaben zur Versorgung des Gewerbegebietes mit Löschwasser gemacht, die in die Begründung eingearbeitet wurden.

Im Ergebnis des Beteiligungsverfahrens ergeben sich Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sowie von Nachbargemeinden. Es ergeben sich:

  • zu berücksichtigende Anregungen,
  • bereits berücksichtigte Anregungen und
  • nicht zu berücksichtigende Anregungen.

Die Anregungen aus den Beteiligungsverfahren wurden bearbeitet und in den Planunterlagen entsprechend ergänzt. Die Abwägungsergebnisse sind tabellarisch zusammengestellt. Die Beschlussempfehlungen zu den Stellungnahmen sind in der Anlage 1 ersichtlich.

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Beschlussvorschlag

  1. Die während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB vorgebrachten Stellungnahmen zum Vorentwurf der 4. Änderung des Bebauungsplans Nr. 12 werden, wie in dem als Anlage 1 beigefügten Abwägungsvorschlag aufgeführt, berücksichtigt bzw. nicht berücksichtigt.
  2. Die als Anlage 1 beigefügte Abwägungstabelle macht sich die Gemeinde Lüdersdorf zu Eigen und ist Bestandteil dieses Beschlusses.
  3. Der Bürgermeister der Gemeinde Lüdersdorf wird beauftragt, die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die eine Stellungnahme abgegeben haben, vom Ergebnis der Abwägung mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
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Finanz. Auswirkung

Keine

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Anlagen

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