Beschlussvorlage - 4/1326/2023

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt

An die Stadt Schönberg ist der Antrag einer Neubebauung von bisher unbebauten Grundstücken in der Selmsdorfer Straße herangetragen worden. Die Stadt Schönberg hat sich aufgrund der Anfrage damit beschäftigt und schafft planungsrechtliche Voraussetzungen für die Regelungen einer Bebauung in der Selmsdorfer Straße.

Die Stadtvertretung der Stadt Schönberg hat in ihrer Sitzung am 10.11.2022 den Beschluss über die Aufstellung der Außenbereichssatzung der Stadt Schönberg für den Bereich Bauhof West gemäß § 35 Abs. 6 BauGB gefasst.

Die Ortslage befindet sich im planungsrechtlichen Außenbereich nach § 35 BauGB.

Für die Regelung der ergänzenden Bebauung innerhalb des bebauten Bereiches im planungsrechtlichen Außenbereich ist die Aufstellung einer Außenbereichssatzung nach § 35 Abs. 6 BauGB erforderlich.

Durch die Aufstellung der Außenbereichssatzung wird kein Baurecht klargestellt oder neu geschaffen. Die Grundstücke innerhalb der Außenbereichssatzung verbleiben weiterhin im planungsrechtlichen Außenbereich. Es werden für Bauvorhaben dennoch erleichternde Zulässigkeitsvoraussetzungen innerhalb der Außenbereichssatzung geschaffen.

Die Flächen für die Außenbereichssatzung liegen westlich der Verbindungsstraße zwischen Selmsdorf und Schönberg. Der Plangeltungsbereich der o.g. Satzung ist als Anlage beigefügt.

Die vollständigen Entwurfsunterlagen der Außenbereichssatzung der Stadt Schönberg und die dazugehörige Begründung liegen in der Zeit vom 13. April 2023 bis einschließlich 16. Mai 2023 im Amt Schönberger Land, Dassower Straße 4, Fachbereich IV – Bauen und Gemeindeentwicklung, 1. OG, an der Aushangtafel, 23923 Schönberg, gemäß § 3 (2) BauGB während der Dienststunden zur Einsichtnahme öffentlich aus.

Zusätzlich sind diese auf der Internetseite im o.g. Zeitraum unter https://www.schoenberger-land.de/Amt-Schönberger-Land/Bekanntmachungen/Auslegungen/ des Amt Schönberger Land sowie unter https://bplan.geodaten-mv.de/Bauleitplaene/Plaene_in_Aufstellung des Bau- und Planungsportals einsehbar.

Im Zuge der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wird die Gemeinde Lüdersdorf unterrichtet und um Äußerung bis spätestens zum 16. Mai 2023 gebeten.

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Die Gemeinde Lüdersdorf hat zur Außenbereichssatzung der Stadt Schönberg für den Bereich Bauhof West keine weiteren Anregungen oder Hinweise vorzubringen.

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

Keine

Reduzieren

Anlagen

Loading...