Beschlussvorlage - 4/1337/2023

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Im Zuge der Bewertung der Stellungnahmen zur frühzeitigen Beteiligung haben sich keine Belange ergeben, die nicht in Vereinbarung mit der Planung gebracht werden konnten.

Die Stadtvertretung des Stadt Schönberg hat in ihrer Sitzung am 10.11.2022 die Stellungnahmen zum Entwurf geprüft, bewertet und abgewogen.

Mit der Fortschreibung und Weiterbearbeitung der technischen Planung ergeben sich weitere Ergänzungen der Abwägung in Bezug auf die Niederschlagswasserbeseitigung, die Umgrenzung der Stellplatzfläche innerhalb der Fläche für Gemeinbedarf und die Lage der Trafostation sowie die Fläche für die Gasreglerstation.

Die Abwägungsdokumentation ist zudem um Änderungen, Klarstellungen und Ergänzungen zu den Stellungnahmen des Landkreises Nordwestmecklenburg, des Staatlichen Amtes für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg und des Landesamtes für Umwelt, Naturschutz und Geologie M-V zu ergänzen.

Die Abwägungsentscheidung der Stadtvertretung der Stadt Schönberg vom 10.11.2022 wird um die Ergebnisse der präzisierten Inhalte und Stellungnahmen ergänzt. Dieses Ergebnis ist mitzuteilen.

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Beschlussvorschlag

  1. Die Abwägungsentscheidung der Stadt Schönberg vom 10.11.2022 wird unter Beachtung des Abwägungsgebotes mit folgendem Ergebnis, wie im Abwägungsvorschlag (Anlage 1) dargestellt, ergänzt.

Die Ergänzung der Abwägungsvorschläge und das Abwägungsergebnis macht sich die Stadt Schönberg zu Eigen und ist Bestandteil des Beschlusses.

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, das Ergebnis gemäß § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB mitzuteilen.
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Finanz. Auswirkung

Die Kosten sind gem. Städtebaulichen Vertrag geregelt.

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Anlagen

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