Beschlussvorlage - 4/1369/2023
Grunddaten
- Betreff:
-
Beschluss zur Satzung der Stadt Schönberg über die Aufstellung einer Veränderungssperre für das Gebiet der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 012 für das Industrie- und Gewerbegebiet "Sabower Höhe" in Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 008
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich IV
- Bearbeiter:
- Gesa Kortas-Holzerland
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Stadtvertretung Schönberg
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Entscheidung
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08.06.2023
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Sachverhalt
Die Stadtvertretung hat den Beschluss zur Aufstellung der 2. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 012 Industrie- und Gewerbegebiet „Sabower Höhe“ in Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 008 am 30.06.2011 gefasst und mit Beschluss vom 26.07.2012 erweitert und ergänzt. Der Beschluss wurde ortsüblich bekannt gemacht.
Die Planungsziele bestehen ausweislich in der Sicherung des Flächenangebotes für gewerbliche Nutzungen, insbesondere für Betriebe im produzierenden und verarbeitenden Gewerbe. Die Planung hat bereits einen derart konkreten Stand erreicht, der die Erhaltung des Gebietscharakters eines Gewerbegebietes allerdings unter Ausschluss der bisher ausnahmsweise zulässigen Nutzungen gemäß § 8 Abs. 3 Nr. 2 BauNVO (Anlagen für kirchliche, kulturelle, soziale und gesundheitliche Zwecke) beinhaltet. Die Stadtvertretung hat in ihrer Sitzung am 23.02.2023 die Abwägung der Stellungnahmen des Entwurfs und des erneuten Entwurfs beschlossen. Eine Änderung der Planung ergibt sich aus der Abwägung der Stellungnahmen nicht. Das Planverfahren soll zeitnah mit dem Satzungsbeschluss beendet werden.
Gemäß § 14 BauGB kann die Stadt bei Vorliegen eines Aufstellungsbeschlusses für einen Bebauungsplan eine Veränderungssperre erlassen, um die beabsichtigte Planung und ihre Planungsziele im Aufstellungsgebiet des Bebauungsplanes zu sichern.
Erforderlich für eine Veränderungssperre sind hinreichend konkrete Planungsabsichten der Stadt. Diese liegen aufgrund der bereits erfolgten Abwägung der Stellungnahmen des Entwurfs und des erneuten Entwurfs zur 2. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 012 für das Industrie- und Gewerbegebiet „Sabower Höhe“ vor. Eine Änderung der Planung und ein erneutes förmliches Beteiligungsverfahren ergibt sich aus der Abwägung der Stellungnahmen nicht.
Derzeit liegt eine den Planungszielen entgegenstehende Bauvoranfrage vor. Das Planverfahren hat einen Stand erreicht, der offensichtlich erkennen lässt, dass das beantragte Vorhaben den Planungszielen entgegensteht. Eine Umsetzung des Vorhabens wäre nach Rechtskraft der Satzung nicht zulässig. Es besteht ein konkretes Sicherungsbedürfnis und somit das Erfordernis zum Erlass einer Veränderungssperre.
Beschlussvorschlag
- Die Stadtvertretung beschließt die Satzung der Stadt Schönberg über eine Veränderungssperre für einen Teilbereich des Geltungsbereichs der in Aufstellung befindlichen 2. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 012 für das Industrie- und Gewerbegebiet „Sabower Höhe“ in Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 008 der Stadt Schönberg.
- Die Satzung über die Veränderungssperre ist auszufertigen und bekannt zu machen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,1 MB
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2
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(wie Dokument)
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1,1 MB
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