Beschlussvorlage - 4/1378/2023
Grunddaten
- Betreff:
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Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme Lüdersdorf "Herrnburg Nord" - Bescheid des LFI zum Widerspruch der Gemeinde Lüdersdorf vom 10.01.2023 zur Schlussabrechnung der Gesamtmaßnahme
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich IV
- Bearbeiter:
- Gesa Kortas-Holzerland
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Gestoppt
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Finanzausschuss der Gemeinde Lüdersdorf
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Vorberatung
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Erledigt
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Gemeindevertretung Lüdersdorf
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Entscheidung
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27.06.2023
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Sachverhalt
Die Gemeinde Lüdersdorf hat die Schlussabrechnung der Entwicklungsmaßnahme „Herrnburg – Nord“ durchgeführt. Ende Dezember 2022 ist vom Landesförderinstitut der abschließende Bescheid an die Gemeinde ergangen.
Gegen diesen Bescheid hat Lüdersdorf am 10.01.2023 Widerspruch eingelegt. Die Begründung dazu erfolgte am 18.01.2023. Gleichzeitig wurde über die LGE das Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern, Referat Städtebauförderung am 23.01.2023 über den Sachverhalt informiert.
Das LFI ist nun in dem beiliegenden Widerspruchsbescheid vom 26. Mai 2023 von seiner Hauptforderung zurückgetreten und berechnet abschließend nur noch einen Vorteilsausgleich für nicht fristgerecht eingezahlte kommunale Eigenanteile und vorenthaltene Vorteilsausgleiche aus den Zwischenabrechnungen 1991-2014 in Höhe von 23.064,73 EUR.
Dieser Betrag wird mit dem bereits überwiesenen Betrag in Höhe von 318.776,69 EUR verrechnet und eine Erstattung des Differenzbetrages veranlasst.
Der Erstattungsbetrag beträgt gem. Seite 6 des Bescheides 295.711,96 EUR.
Da gegen diesen Bescheid kein Widerspruch mehr möglich ist, muss innerhalb eines Monats nach Zustellung, in diesem Fall bis spätestens 05.Juli 2023, beim Verwaltungsgericht Klage erhoben werden, wenn die Gemeinde die Zahlung des Vorteilsaugleiches anfechten will. Dazu gibt es mehrere Urteile, die durchaus im Sinne der Gemeinde ausgefallen sind, insbesondere mit Blick auf eine Verjährung der Forderungen.
Allerdings wurde danach in jedem der Fälle durch den Fördermittelgeber (derzeit das Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung M-V) nachträglich der entsprechende Fördermittelbescheid des Programmjahres genau um die strittige Summe, das wären hier in Höhe von 23.064,73 EUR, gekürzt und die Rückzahlung der ausgereichten Fördermittel gefordert.
Da alle Fördermittelbescheide nur vorläufig sind und jederzeit geändert werden können, sind keine Einsprüche möglich.
Die Gemeinde Lüdersdorf hat unter den vorgenannten Darlegungen darüber zu entscheiden, ob der vorliegende Widerspruchsbescheid des LFI akzeptiert wird oder ob weitere Rechtsmittel (Klage vor dem Veraltungsgericht Schwerin) eingeleitet werden sollen.
Eine Klage vor dem Verwaltungsgericht Schwerin erscheint wegen der zu erwartenden Gerichtskosten unwirtschaftlich, würde die Abrechnung der Entwicklungsmaßnahme verzögern und gemäß oben aufgeführter Praxis eine Reduzierung des Fördermittelbescheides um 23.064,73 EUR nach sich ziehen.
Sofern die Forderung des LFI durch die Gemeinde nicht mehr angefochten wird, ist die Schlussabrechnung der Entwicklungsmaßnahme Lüdersdorf „Herrnburg-Nord“ damit beendet.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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(wie Dokument)
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608,6 kB
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