Beschlussvorlage - 4/1392/2023
Grunddaten
- Betreff:
-
Sanierung Laufbahn und Errichtung eines Minspielfeldes auf dem Sportplatz Selmsdorf
Ausführungsbeschluss und Einstellung von außenplanmäßigen Haushaltsmitteln
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich IV
- Bearbeiter:
- Gundela Prahl
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Bau- und Umweltausschuss Selmsdorf der Gemeinde Selmsdorf
|
Vorberatung
|
|
|
20.07.2023
| |||
●
Erledigt
|
|
Gemeindevertretung Selmsdorf
|
Entscheidung
|
|
|
03.08.2023
|
Sachverhalt
Die Gemeindevertretung Selmsdorf hat in Ihrer Sitzung am 13.12.2022 beschlossen eine Teilsanierung der Laufbahn mit deren Nebenanlagen entsprechend der Empfehlung des Bauausschusses vorzunehmen. Die Empfehlung beruht auf einem Angebot einer Sportplatzservicefirma die sich zwischenzeitlich umfirmiert hat. Dieses Angebot umfasst nur Ansatzweise die erforderlichen Maßnahmen, so dass bei Beauftragung der tatsächliche Umfang/ Aufwand zur Erfüllung des Auftrages beauftragt und bezahlt werden muss.
Es wird auf Grund des Zustandes der Laufbahn aus fachlicher Sicht der Gemeinde empfohlen die gesamte Laufbahn zu sanieren.
Bei der Beantragung der Förderung beliefen sich die geschätzten Kosten der Sanierung der Laufbahn zuzüglich Ingenieurleistungen auf 170.000,00 EUR förderfähigen Kosten, Höchstförderung 40% = 68.000,00 Förderung. Der Zuwendungsbescheid liegt vor. Eine Nachförderung wurde bisher nicht in Aussicht gestellt.
Die Kosten für die Gesamtsanierung der Laufbahn zur Erhaltung der nächsten 20 Jahre belaufen sich derzeit auf rund 309 TEUR incl. Ingenieurgebühren.
Für eine Errichtung des beschlossenen Kleinspielfeldes auf dem Sportplatz müssten aus derzeitig aktuellen ausgeführten Baumaßnahmen ca 100.000,00 EUR außerplanmäßig eingeplant werden. Für diese Investition gibt es noch keinen Haushaltsansatz.
Diese Maßnahmen – Kunststoff - müssen in den frostfreien Monaten gebaut werden.
Für die Realisierung der gesamten Maßnahme ist es erforderlich auf die HHST Investition 42402.096 409TEUR außerplanmäßig einzustellen.
Für die Deckung wird der Gemeinde folgendes empfohlen:
Entnahme aus HHST 42402.5231200 – Unterhaltung - von 309.000,00 EUR - Bereitstellung in Investitionshaushalt
Entnahme aus HHST 54101.096.4 von 100.000,00 EUR bisher noch nicht beauftragte Investition – Unterflurcontainer – unter der Voraussetzung der erneuten Einstellung im weiteren Nachtrag für 2023
Beschlussvorschlag
Die Gemeindevertretung Selmsdorf beschließt die gesamte Erneuerung des Kunststoffbelages der Laufbahn und die Bereitstellung von außerplanmäßigen Haushaltsmitteln für die Sanierung und für den dem Bau eines Kleinspielfeldes in die HHSt 42402.096 in Höhe von 409.000,00 EUR einzustellen.
Folgende Deckungsquellen werden für die außerplanmäßige Ausgabe festgelegt:
1. HHST 42402.5231200 – Bereitstellung von 309.000,00 EUR in den Investitionshaushalt
2. HHST 54101.096.4 – Entnahme von 100.000.00 EUR
Die Gemeindevertretung verpflichtet sich für die HHST 54101.096.4 die entnommenen 100.000,00 EUR im weiteren Nachtrag 2023 erneut einzustellen.
Finanz. Auswirkung
GESAMTKOSTEN |
AUFWAND/AUSZAHLUNG IM LFD. HH-JAHR |
AUFWAND/AUSZAHLUNG JÄHRL. |
ERTRAG/EINZAHLUNG JÄHRL. |
409.000,00 € |
409.000,00 € |
00,00 € |
00,00 € |
FINANZIERUNG DURCH |
VERANSCHLAGUNG IM HAUSHALTSPLAN |
||
Eigenmittel |
341.000,00 € |
Im Ergebnishaushalt |
nein |
Kreditaufnahme |
00,00 € |
Im Finanzhaushalt |
Ja / |
Förderung |
68.000,00 € |
|
|
Erträge |
00,00 € |
Produktsachkonto |
42402.09600 |
Beiträge |
00,00 € |
|
|
