Beschlussvorlage - 4/1437/2023

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt

 

Die Stadtvertretung Dassow hat am 03.11.2015 den Abriss des Nebengebäudes der Lübecker Straße 50, dem Töpferhaus, beschlossen. Grundlage für den Beschluss, war eine fehlende Nutzung bzw. ein fehlendes Nutzungskonzept. Mittel für diesen Abriss sind im Haushalt 2023 zur Verfügung gestellt worden.

Im März diesen Jahres haben sich die Mitwochsmaler, eine Gruppe von Malern die dem DRK angehörig sind, an die Bürgermeisterin gewandt, mit der Bitte, den geplanten Abriss nocheinmal zu überdenken und doch eine Sanierung des Gebäudes anzustreben. Die Mittwochsmaler würden gerne, nach erfolgter Sanierung, dort Ihr Studio bzw ein Atellier einrichten.

Derzeit, wird das 2. Obergeschoss der Familienbegegnungsstätte im Rahmen einer Nutzungsvereinbarung mit dem DRK zur Verfügung gestellt. Die Vereinbarung verlängert sich jeweils um 1 Jahr bei Nichtkündigung und erzielt ein Nutzungsentgeld in Höhe von 400,00 Euro im Jahr.

Für eine Entscheidungsfindung der Stadt ist es erfoderlich, ein konkretes Sanierungskonzept mit Kostenaufstellung durch ein Planungsbüro erstellen zu lassen. Dieses Vorhaben setzt jedoch voraus, das der Abriss des Gebäudes erneut verschoben wird.

Nach Vorstellung des Sanierungskonzeptes werden je nach Entscheidung Mittel für den Haushalt 2024/2025 eingestellt und gegebenfalls der Beschluss zum Abriss aufgehoben.

 

Reduzieren

Beschlussvorschlag

1. Die Stadtvertretung Dassow, beschließt eine Mittelverschiebung in Höhe von 80.000,00 Euro von der HHST 17/11401.52313-1 im laufenden Haushalt, in den investiven Bereich auf die HHST 17/11401.0096-01.

 

2. Die Stadtvertretung Dassow, begrüßt den Vorschlag einer Konzepterstellung durch ein Planungsbüro, um weitere Erforderlichkeiten des Vorhabens zu prüfen, insbesondere in Bezug auf die Kosten. Es wird der Grundsatzbeschluss gefasst, die Durchführung des Vergabeverfahrens an das Amt zu delegieren. Die Zuschlagserteilung obliegt der Bürgermeisterin und ihrem Stellvertreter.

 

2. Die Stadtvertretung Dassow beschließt eine Mittelverschiebung in Höhe von 80.000 Euro von HHST 17/11401.52313-1 im laufenden Haushalt in den investiven Bereich

 

  

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

 

GESAMTKOSTEN

AUFWAND/AUSZAHLUNG IM LFD. HH-JAHR

AUFWAND/AUSZAHLUNG JÄHRL.

ERTRAG/EINZAHLUNG JÄHRL.

00,00 €

00,00 €

00,00 €

00,00 €

FINANZIERUNG DURCH        

VERANSCHLAGUNG IM HAUSHALTSPLAN

Eigenmittel

 

Im Ergebnishaushalt

 

Kreditaufnahme

00,00 €

Im Finanzhaushalt

 

Förderung

00,00 €

 

 

Erträge

00,00 €

Produktsachkonto

 

Beiträge

00,00 €

 

 

 

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...