Beschlussvorlage - 4/1472/2023

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Mit dem Wärmeplanungsgesetz erarbeitet der Bund derzeit eine gesetzliche Grundlage zur

Durchführung der Wärmeplanung als Pflichtaufgabe. Mit der Wärmeplanung sollen die

vorhandenen Potenziale für eine Dekarbonisierung der Wärmeversorgung identifiziert und

unter Beachtung der Wirtschaftlichkeit verlässlich realisiert werden. Sie soll eine effiziente

und aufeinander abgestimmte Entwicklung der benötigten Energieinfrastrukturen auf lokaler

und regionaler Ebene sicherstellen und Planungssicherheit für notwendige Investitionen der

Wärmeversorgung durch erneuerbare Energien schaffen.

Gegenwärtig ist die Umsetzung der kommunalen Wärmeplanung eine freiwillige Aufgabe der

Gemeinden, die vom Bund gefördert wird. Bei Antragstellung bis zum 31.12.2023 gilt eine

erhöhte Förderquote von 90%. Finanzschwache Kommunen können bei Antragstellung bis

zum 31.12.2023 sogar 100% der förderfähigen Gesamtausgaben als Zuschuss erhalten.

 

Die Erstellung der Wärmeplanung wird durch ein Planungsbüro ausgeführt.

 

Alle amtsangehörigen Gemeinden haben die Erstellung einer Wärmeplanung mit Übertragung der Aufgaben auf das Amt zur Beschlussfassung in ihrem Gremium vorliegen.

Die Gemeinde Lüdersdorf, Menzendorf, Roduchelstorf und die Stadt Dassow haben den Beschluss bereits gefasst, die Beschlüsse der  Stadt Schönberg und der Gemeinden Selmsdorf, Grieben und Siemz-Niendorf stehen noch aus.

 

Die Kosten für die kommunale Wärmeplanung belaufen sich für das gesamte Amt auf ca. 82.740,00, diese werden im Haushalt 2024 eingestellt. Dem entgegen steht eine 90 % ige Förderung von 74.466,00.

 

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Beschlussvorschlag

 

Der Amtsausschluss beschließt die Antragsstellung zur Förderung der kommunalen Wärmeplanung.

 

Es wird der Grundsatzbeschluss zur Erstellung einer kommunalen Wärmeplanung für alle dem Amt unterstellten Gemeinden gefasst.

Zur Auftragsvergabe aller Planungsleistungen für eine kommunenübergreifende Wärmeplanung aller dem Amt unterstellten Gemeinden und Städte gefasst. Der Amtsausschuss beschließt nach Vorliegen einer Bewilligung der Fördermittel die Vorbereitung der Vergabe, die Vergabedurchführung und Vergabeentscheidung auf das Amt zu delegieren. Die Zuschlagserteilung erfolgt gemäß Hauptsatzung durch den Amtsvorsteher und Stellvertreter. Für den Planungsbeginn sind 83 T € in den Haushalt 2024 einzustellen.

 

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Finanz. Auswirkung

 

GESAMTKOSTEN

AUFWAND/AUSZAHLUNG IM LFD. HH-JAHR

AUFWAND/AUSZAHLUNG JÄHRL.

ERTRAG/EINZAHLUNG JÄHRL.

82.740,00 €

00,00 €

00,00 €

00,00 €

FINANZIERUNG DURCH        

VERANSCHLAGUNG IM HAUSHALTSPLAN

Eigenmittel

8274,00 €

Im Ergebnishaushalt

Ja / Nein

Kreditaufnahme

00,00 €

Im Finanzhaushalt

Ja / Nein

Förderung

74.466,000 €

 

 

Erträge

00,00 €

Produktsachkonto

00000-00

Beiträge

00,00 €

 

 

 

 

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Anlagen

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