Beschlussvorlage - 4/1490/2023

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Die eingegangenen Stellungnahmen wurden überprüft und folgende Punkte finden zum Satzungsbeschluss Berücksichtigung:

Abschließende Berücksichtigung der Erschließungsplanung bezüglich Abwasser- und Regenwasserentsorgung, Löschwasserversorgung sowie der Versorgung mit Telekommunikationslinien in der Begründung.

Ausschluss von weichen Bedachungen aufgrund der Belange des Brandschutzes sowie von unbeschichteten Metalldächern zum Schutz des Grundwassers.

Anpassung der textlichen Festsetzungen und Hinweise zum Thema Artenschutz entsprechend der Stellungnahme der unteren Naturschutzbehörde.

Anpassung der Baugrenzen an den gesetzlichen Waldabstand sowie Aufnahme eines Hinweises zum § 2 Waldabstandsverordnung M-V.

Anpassung des Waldabstandes im Bereich des geplanten Multifunktionsgebäudes auf Grundlage eines Schreibens des Forstamtes Grevesmühlen vom 02.05.2022.

Ergänzung der Begründung bezüglich der nunmehr vorliegenden Genehmigung der 10. Änderung des Flächennutzungsplanes.

Da die Grundzüge der Planung durch die Anpassungen unberührt bleiben, kann die Gemeindevertretung Selmsdorf den Abwägungs- und Satzungsbeschluss fassen.

 

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Beschlussvorschlag

 

  1. Die Gemeindevertretung beschließt den Bebauungsplan Nr. 18 „Deponie auf dem Ihlen-berg“ gemäß § 10 BauGB als Satzung.

 

  1. Die Begründung wird gebilligt.

 

  1. Der Bürgermeister wird beauftragt, den Satzungsbeschluss ortsüblich bekannt zu ma-chen. Dabei ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Dienstzeiten ein-gesehen und über den Inhalt Auskunft erlangt werden kann.

 

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

Anteilige Ausgaben im Produkt 51102

 

 

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Anlagen

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