Beschlussvorlage - 4/1454/2023

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Das Brückengutachten gemäß DIN 1076 aus dem Jahr 2020 für die Brücke in der Lübecker Straße über dem Amtsgraben = Abfluss Oberteich, neben dem ehemaligen Hotel Stadt Lübeck weist eine Zustandsnote von 3,0 auf. Zustand 3,0 bis 3,4 bedeutet nicht ausreichender Zustand --> es sind umgehend Maßnahmen zur Instandsetzung des Bauwerks zu ergreifen.

Die Brücke wurde 1875 erbaut und entspricht den heutigen DIN-Vorschriften nicht mehr. Die theoretische Nutzungsdauer vom Gewölbe und Mauerwerk beträgt 130 Jahre und ist damit bereits um 18 Jahre überschritten. Die Uferbefestigung und Stirnwand auf der Seite zum Oberteich, rechts, weisen starke Beschädigungen auf. Um Schäden am nebenstehenden Gebäude zu vermeiden, ist eine umgehende Sicherung mit einer Spundwand vorzunehmen. Darüber hinaus weist das gesamte Bauwerk erhebliche Beeinträchtigungen in der Stand- und Verkehrssicherheit sowie Dauerhaftigkeit auf.

 

Für die Instandsetzungsplanung wurden in der anliegenden Wirtschaftlichkeitsberechnung 3 Varianten betrachtet:

   1. Instandsetzung der Gewölbebrücke durch grundhafte Instandsetzung des Gewölbes nach geltendem Regelwerk der Technik und Komplettrückbau der Stirnwände mit vollständigem Neubau. Baukosten: 351.000 Euro brutto zzgl. Ingenieurskosten. Restnutzungsdauer max. 25 Jahre, dann Neubau der Brücke.

   2. Neubau des Gewölbes mit Instandsetzung der Unterbauten --> Variante wird ausgeschlossen, da keine Angaben zur Gründung vorliegen und somit keine Angaben zur Instandsetzungswürdigkeit der Unterbauten getroffen werden können.

   3. Ersatzneubau der Brücke = Herstellung eines Brückenbauwerks nach dem aktuell gültigen Regelwerk, was hinsichtlich Standsicherheit, Dauerhaftigkeit und Verkehrssicherheit die Optimalvariante ist. Baukosten 955.000 Euro brutto zzgl. Ingenieurskosten; Nutzungsdauer Unterbau 110 Jahre / Überbauten 70 Jahre.

Empfehlung Ingenieurbüro: siehe Anlage/Erläuterungsbericht zur Wirtschaftlichkeitsberechnung ab Seite 10. Langfristig betrachtet ist Variante 1 in der Unterhaltung teurer als Variante 3, da das Bauwerk auf Grund seines Alters bereits mittelfristig instand zu setzen ist. Unter Abwägung aller Vor- und Nachteile wird Variante 3 empfohlen. Hier wären auch keine kostenintensiven „Überraschungen“ hinsichtlich versteckter Mängel in der Untergrundkonstruktion und Fundamentgründung zu erwarten. Je Variante sind ca. 10% Ingenieurskosten zu berücksichtigen.

Im Haushalt 2023 waren bereits auf Grundlage einer ersten groben Kostenschätzung für die Brückenreparatur finanzielle Mittel in Höhe von insgesamt 290.000 Euro brutto (260.000 Instandsetzung + 30.000 Ingkosten) in der Haushaltsstelle 55201 / 5231 (Unterhaltung) eingeplant.

Fördermöglichkeiten wurden geprüft:

- Gemäß der Richtlinie für die Förderung der integrierten ländlichen Entwicklung (ILERL M-V) Nr. 2.2 n) sind investive Maßnahmen in Schönberg nicht zuwendungsfähig.

- für Förderprogramm "Natürlicher Klimaschutz in kommunalen Gebieten im ländlichen Raum" nicht geeignet.

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Beschlussvorschlag

 

Die Stadt Schönberg entscheidet sich wie folgt:

a) Die Stadt Schönberg entscheidet sich für die Instandhaltungsvariante 1.

b) Die Stadt Schönberg entscheidet sich für die Neubaumaßnahme 3.  

 

Die Stadt Schönberg fasst für die ausgewählte Variante für die Brücke in der Lübecker Straße über dem Amtsgraben den Grundsatzbeschluss, das Amt mit der Durchführung aller Vergabeverfahren einschließlich Zuschlagsentscheidung zu beauftragen. Der Bürgermeister wird befähigt, alle Aufträge die im Zusammenhang mit der Reparatur / dem Neubau der Brücke stehen, zu erteilen.

Zur Absicherung der Finanzierung der Maßnahme stellt die Stadt Schönberg die Haushaltsmittel im Nachtrag 2023 zur Verfügung.

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Finanz. Auswirkung

 

GESAMTKOSTEN

AUFWAND/AUSZAHLUNG IM LFD. HH-JAHR

AUFWAND/AUSZAHLUNG JÄHRL.

ERTRAG/EINZAHLUNG JÄHRL.

00,00 €

00,00 €

00,00 €

00,00 €

FINANZIERUNG DURCH        

VERANSCHLAGUNG IM HAUSHALTSPLAN

Eigenmittel

s.o. €

Im Ergebnishaushalt

Ja bei V1

Kreditaufnahme

00,00 €

Im Finanzhaushalt

Ja bei V3

Förderung

00,00 €

 

 

Erträge

00,00 €

Produktsachkonto

55201/096 bei V3

Beiträge

00,00 €

 

  55201/5231 bei V1

 

 

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