Beschlussvorlage - 4/1545/2023
Grunddaten
- Betreff:
-
Energiepark Rieps & Co.KG - Möglichkeit der Gemeinde Lüdersdorf zur Beteiligung am Windenergieprojekt
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich IV
- Bearbeiter:
- Gesa Kortas-Holzerland
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Gemeindevertretung Lüdersdorf
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Entscheidung
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16.01.2024
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30.01.2024
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Sachverhalt
Die Gemeinde Lüdersdorf gehört gem. Bürgergemeindebeteiligungsgesetz zu den Berechtigten zur wirtschaftlichen Beteiligung am Windenergiepark Rieps. Sie liegt im 5 Kilometer-Radius um die Windenergieanlagen.
Gemeinden, die im 2.5 km Radius liegen, erhalten zusätzlich ein Angebot nach § 6 EEG 2023. Diese Vertragsvereinbarung hat die Gemeinde Lüdersdorf in der Gemeindevertretung am 26.09.2023 beschlossen. Der Vertrag liegt unterzeichnet vor.
Die Veröffentlichung der Offerte erfolgte am 03.11.2023.
Am 04.12.2023 fand eine öffentliche Informationsveranstaltung zum Vorhaben in Rieps statt.
Seitens der Energiepark Rieps GmbH & Co.KG liegt die Offerte zur Beteiligung der Gemeinde Lüdersdorf unter Einhaltung sämtlicher Angaben entsprechend der Anwendung desw § 7 Abs. 2 des BüGembeteilG M-V vor.
Die Zeichnungsfrist hat am 05.12.2023 begonnen und endet am 05.02.2024 um 23.59 Uhr.
Die Gemeinde Lüdersdorf hat dabei das Wahlrecht, ob sie die Beteiligung in Form einer Ausgleichsabgabe oder durch Direktbeteiligung an der Projektgesellschaft wünscht.
Die detaillierten Angaben zur Beteiligung und Variantengegenüberstellung sind in den beigefügten Anlagen entsprechend näher erläutert und dargestellt.
Die Höhe der zu erhaltenen Ausgleichsabgabe für die Gemeinde beträgt ca. 1,39 T€ jährlich über 20 Jahre. Das Ergebnis wird jährlich über Wirtschaftsprüfer geprüft und variiert in Abhängigkeit des Nettostromertrages.
Bei Direktbeteiligung beträgt der Kaufpreis pro Gemeinde demnach 27.798,19 €, beinhaltet jedoch ein unternehmerisches Risiko.
Die Gemeinde Lüdersdorf hat nun über die Art ihrer Beteiligung am Windenergiepark Rieps zu entscheiden und dies bis zum 05.02.2024 schriftlich per Post entsprechend Vordruck mitzuteilen.
Beschlussvorschlag
Die Gemeinde Lüdersdorf bekundet ihr Interesse an der wirtschaftlichen Teilhabe nach BüGembeteilG M-V am Windenergieprojekt Energiepark Rieps in Form von
a) Ausgleichsabgabe nach § 11 BüGembeteilG M-V
oder
b) Direktbeteiligung an der Projektgesellschaft nach § 10 Abs. 1 in Verbindung mit § 4 Abs. 1 BüGembeteilG MV
oder
c) keine Form der wirtschaftlichen Beteiligung
Der Bürgermeister wird bevollmächtigt, das Ergebnis der Energiepark Rieps GmbH & Co.KG mitzuteilen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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2,8 MB
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2
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(wie Dokument)
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1,9 MB
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