Beschlussvorlage - 4/1511/2023
Grunddaten
- Betreff:
-
Projektantrag auf Leadermittel zur Umgestaltung der Dorfbegegnungsplätze/ Schulhöfe Herrnburg und Wahrsow bei der lokalen Aktionsgruppe Westmecklenburgische Ostseeküste - Grundsatzbeschluss
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich IV
- Bearbeiter:
- Gesa Kortas-Holzerland
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Gestoppt
|
|
Gemeindevertretung Lüdersdorf
|
Entscheidung
|
|
|
30.01.2024
|
Sachverhalt
Das Projekt „Umgestaltung der beiden Dorfbegegnungsplätze/ Schulhöfe in Herrnburg und Wahrsow“ der Schule Herrnburg/ Wahrsow hat im vorgesetzten 1. Auswahlverfahren bei der Lokalen Aktionsgruppe Westmecklenburgische Ostseeküste für LEADER-Fördermittel den 1. Platz und damit die Aussicht auf Fördermittel erhalten.
Im 2. Schritt ist bis Ende Mai 2024 der konkrete Fördermittelantrag beim STALU in Schwerin einzureichen.
Die genauen Inhalte der Antragstellung zur Form der Durchführung sind von Amt, Schule und Projektbeteiligte mit den Fördermittelgebern detailliert abzustimmen
Die Durchführung des Projekts beginnt nach dem Fördermittelbescheid des STALU Schwerin (2024) und läuft bis Ende 2026.
Die eingereichte Projektbeschreibung ist in den angefügten Unterlagen beigefügt. Weitere ausführlichere Erläuterungen oder auch Fragen zum Projekt kann am Sitzungsabend der Schulleiter, Herr Klöpfel, vortragen bzw. beantworten.
Das Projekt soll insbesondere in der Umsetzungsphase, auf der Engagiertheit der Lehrer und Schüler im Rahmen Ihres praktischen Schulunterrichts und ihrer Projektage sowie auf der hauptsächlich freiwilligen Bereitschaft von Eltern, Bürgern und Gemeindevertretern, ggf. fachlichen Unterstützung von Firmen, beruhen.
Vor diesem Hintergrund und der zeitlichen sowie kostenmäßigen Begrenztheit des Projekts ist es unbedingt erforderlich und ratsam, möglichst einen Verein mit engagierten Mitgliedern zu bewerben, der eine realistische Umsetzung des Projekts zeitlich und kostenmäßig garantiert und die Federführung des Projekts in die Hand nimmt und überwacht und Hauptansprechpartner für Gemeinde und Amt ist.
Gleichzeitig ist zu empfehlen, auch Verantwortliche aus der Gemeindevertretung, u.a. Bauausschuss oder Sozialausschuss, zu benennen, die an der Umsetzung des Projektes aktiv mitarbeiten. Enge Abstimmungen unter allen Beteiligten sind erforderlich.
Daher ist es Voraussetzung für die Durchführung des Projekts, einen Vorhabenträger als Bindeglied zwischen Amt, Gemeinde und Schule zu benennen, da es eine freiwillige Aufgabe der Gemeinde ist und diese Art der Projektdurchführung über das Amt nicht leistbar und nicht Aufgabe des Amtes ist.
Der Schulförderverein hat das Projekt zu Beginn des Antrags begleitet, ist nun jedoch nach den bisherigen Aussagen der Schule wohl aufgrund der Kosten und Größenordnung nicht mehr bereit dazu.
Aus diesem Grund ist die Schule an die Gemeinde Lüdersdorf für die Antragstellung, Finanzierung und Durchführung herangetreten.
Das max. förderfähige Gesamtkostenvolumen für das beantragte Projekt beträgt 247.740,00 €. Der Fördersatz liegt bei 70 % und hat somit eine Größenordnung von 173.418,00 €.
Davon sind allerdings über die Gemeinde wiederum 20 % als Kofinanzierung zu berücksichtigen (34.683,60 €), sodass die Gemeinde Eigenmittel in Höhe von 109.005,60 € zu tragen hat.
Die entsprechenden Haushaltsmittel müssen folglich entsprechend im Haushalt 2024, 2025, 2026 der Gemeinde Lüdersdorf eingestellt werden.
Voraussetzung für die Durchführung des Projekts ist jedoch ein Vorhabenträger (Hauptverantwortlicher) als Bindeglied zwischen Amt, Gemeinde und Schule zu benennen, da diese Art der Projektdurchführung durch das Amt leistbar und auch nicht Aufgabe des Amtes sind.
Beschlussvorschlag
Die Gemeinde Lüdersdorf beschließt grundsätzlich das Förderprojekt „Umgestaltung der beiden Dorfbegegnungsplätze/ Schulhöfe in Herrnburg und Wahrsow“ der Schule Herrnburg/ Wahrsow zu unterstützen und den Fördermittelantrag an das STALU Schwerin bis spätestens 31.05.2024 zu stellen.
Die entsprechenden Mittel sind in den Folgehaushaltsjahren 2024-2026 einzustellen.
Die bereits jetzt erforderlichen Mittel für Planungskosten sind aus dem Produkt 51102 – Aufwendungen für Bauleitplanung-im Haushalt 2023 zu entnehmen und zu binden.
Für die Durchführung der Maßnahme hat die Schule einen Vorhabenträger/ Projektverantwortlichen zu benennen.
Finanz. Auswirkung
GESAMTKOSTEN |
AUFWAND/AUSZAHLUNG IM LFD. HH-JAHR |
AUFWAND/AUSZAHLUNG JÄHRL. |
ERTRAG/EINZAHLUNG JÄHRL. |
247.740,00 € |
00,00 € |
00,00 € |
00,00 € |
FINANZIERUNG DURCH |
VERANSCHLAGUNG IM HAUSHALTSPLAN |
||
Eigenmittel |
109.005,60 € |
Im Ergebnishaushalt |
Ja / Nein |
Kreditaufnahme |
00,00 € |
Im Finanzhaushalt |
Ja / Nein |
Förderung |
173.418,00 € |
|
|
Erträge |
00,00 € |
Produktsachkonto |
00000-00 |
Beiträge |
00,00 € |
|
|
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
9,7 MB
|
|||
2
|
(wie Dokument)
|
194,8 kB
|
|||
3
|
(wie Dokument)
|
2,8 MB
|
