Beschlussvorlage - 2/0461/2024

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Gemäß § 60 (1) KV M-V hat die Gemeinde für jedes Haushaltsjahr einen Jahresabschluss aufzustellen. Die Gemeindevertretung beschließt über die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses.

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat den Jahresabschluss der Gemeinde Grieben zum 31. Dezember 2023 in seiner Sitzung am 21.03.2024 gemäß § 3a KPG geprüft und das Ergebnis in seinem Prüfungsbericht nebst Prüfungsvermerk zusammengefasst und einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt.

 

Gemäß § 60 (5) KV M-V hat die Gemeindevertretung gesondert über die Entlastung des Bürgermeisters zu entscheiden.

Die Prüfung des Jahresabschlusses hat zu keinen Beanstandungen geführt die so wesentlich sind, dass sie der Entlastung des Bürgermeisters durch die Gemeindevertretung entgegenstehen könnten.

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung am 21.03.2024 die Entlastung des Bürgermeisters empfohlen.

 

 

Nach Auflösung der Deckungskreise verbleiben ausgabeseitig Haushaltsüberschreitungen in Höhe von 40.385,56 €. Davon entfallen 4.503,48 € auf laufende Abschreibungen und 35.860,08 € auf den negativen Ergebnisvortrag.

Dem stehen ausgabeseitig verfügbare Mittel i. H. v. 71.524,71 € gegenüber. Entsprechende Übersichten der noch verfügbaren Mittel sowie Haushaltsüberschreitungen sind als Anlage beigefügt.

Die Notwendigkeit dieser Haushaltsüberschreitungen wird durch Beschluss der Gemeindevertretung anerkannt.

 

Zum Berichtsjahr wurde ein Jahresfehlbetrag i. H. v. 57.994,55 € erwirtschaftet.

Die Gemeinde Grieben verfügt zum 31.12.2023 über liquide Mittel in Höhe von 18.500,65 €.

 

 

 

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung Grieben beschließt die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses der Gemeinde Grieben zum 31. Dezember 2023 i. d. F. vom 12.03.2024.

 

Der ausgewiesene Jahresfehlbetrag in Höhe von 57.994,55 € ist, in Aufrechnung mit dem  negativen Ergebnisvortrag aus dem Haushaltsvorjahr, in das Jahr 2024 vorzutragen und saldiert sich damit auf -314.297,67 €.

 

Für die Haushaltsüberschreitungen in Höhe von 40.385,56 € wird die Notwendigkeit anerkannt. Diese sind gedeckt durch Minderausgaben/Mehreinnahmen.

 

2. Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung beschließt die Entlastung des Bürgermeisters für das Jahr 2023.

 

 

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Finanz. Auswirkung

keine

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Anlagen

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