Beschlussvorlage - 4/1637/2024

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Auf Grundlage einer Zustandsbewertung von einem externen Dienstleister 2021 und den aktuellen Wegebegehungen und Begutachtungen durch das Amt wurde eine Prioritätenliste mit Einschätzung der momentan wichtigsten Maßnahmen in der Straßenunterhaltung für die Sanierung von Geh- und Radwegen sowie Asphaltierungsmaßnahmen erstellt.

Ebenso wurden Bankettarbeiten sowie wassergebundene Wege und Risssanierungen aufgeführt.

Eine grobe Kostenschätzung ist in allen Bereichen angegeben. Berechnungsgrundlage sind die Preise von durchgeführten Ausschreibungen der letzten Jahre. Die Kostenschätzungen sind überschläglich durchgeführt und können bei Durchführung und Detailplanung der entsprechenden Maßnahmen noch um ca. 10-30% variieren.

Die Gemeinde wird gebeten der Priorisierung der erforderlichen Asphaltierungen zuzustimmen und die aufgezeigten Maßnahmen der wassergebundenen Wege, Risssanierungen sowie Geh- und Radwege zu sichten und ggf. zu ergänzen.

Die Gemeindevertretung wird gebeten den vorgegebenen Sanierungsmaßnahmen zuzustimmen und die Umsetzung zu beschließen.

 

Aufgrund der wiederkehrenden Unterhaltung bei den wassergebundenen Wegen, Banketten sowie Risssanierungen und der notwendigen kurzfristigen Bearbeitung auftretender Schadstellen wird die Gemeindevertretung um Beschluss gebeten, die notwendigen Priorisierungen sowie Ausschreibungen in den kommenden Jahren auf das Amt Schönberger Land zu delegieren.

Die Prioritätenliste wird jährlich in Abstimmung mit dem Bürgermeister fortgeschrieben, ergänzt und aktualisiert sowie der Gemeinde zur Kenntnis gegeben.

Sind weitere Maßnahmen gewünscht, so sind diese mit anzugeben.

Die Haushaltsmittel werden dazu jährlich angepasst, aktualisiert und angemeldet und die Umsetzung der Maßnahmen entsprechend der eingestellten und bewilligten Mittel abgearbeitet.

 

 

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Beschlussvorschlag

  1. Die Gemeindevertretung Selmsdorf beschließt die Prioritätenliste 2024 der Straßenunterhaltungsmaßnahmen gemäß Anlage.
  2. Das Amt Schönberger Land wird beauftragt, die Unterhaltungsmaßnahmen entsprechend durchzuführen. Die Durchführung der Vergabeverfahren einschließlich der Zuschlagsentscheidung obliegt dem Amt. Die Zuschlagserteilung erfolgt durch den Bürgermeister.
  3. Die Priorisierung der umfangreicheren Sanierungsmaßnahmen von Geh- und Radwegen wird jährlich aktualisiert, ergänzt und zur Beschlussfassung der Gemeinde erneut vorgelegt.
  4. Die Priorisierung der ständig wiederkehrenden Unterhaltung der wassergebundenen Wege, Banketten und Risssanierungen einschließlich der Durchführung der Vergabeverfahren und Zuschlagsentscheidung wird entsprechend den geltenden gesetzlichen Regelungen und unter Beachtung der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel an das Amt Schönberger Land delegiert. Die Zuschlagserteilung erfolgt durch den Bürgermeister.

 

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Finanz. Auswirkung

 

GESAMTKOSTEN

AUFWAND/AUSZAHLUNG IM LFD. HH-JAHR

AUFWAND/AUSZAHLUNG JÄHRL.

ERTRAG/EINZAHLUNG JÄHRL.

327.805,00 €

120.000,00 €

00,00 €

00,00 €

FINANZIERUNG DURCH        

VERANSCHLAGUNG IM HAUSHALTSPLAN

Eigenmittel

327.805,00 €

Im Ergebnishaushalt

Ja / Nein

Kreditaufnahme

00,00 €

Im Finanzhaushalt

Ja / Nein

Förderung

00,00 €

 

 

Erträge

00,00 €

Produktsachkonto

54101/5233

Beiträge

00,00 €

 

 

 

 

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Anlagen

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