Beschlussvorlage - 4/1454/2023-1

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Die Stadtvertretung der Stadt Schönberg hat den Beschluss zum Neubau der Brücke über den Amtsgraben in der Lübecker Straße in Ihrer letzten Sitzung zurückgestellt und um Prüfung zu einer möglichen Förderung gebeten.

Die Abfrage beim Straßenbauamt Schwerin als Fördermittelgeber wurde mit folgender Information beantwortet:

 

Die Lübecker Straße als ehemalige Ortsdurchfahrt der B 104 erfüllt in Schönberg den Punkt 4.9.1 der Förderrichtlinie.

 

4.9 Die Zuwendung nach den Nummern 2.3 und 2.4 kann nur erfolgen für Vorhaben auf:

4.9.1 verkehrswichtigen innerörtlichen Straßen mit Ausnahme von Anlieger- und Erschließungsstraßen

Es muss sich hierbei um Straßen mit maßgebender Verbindungsfunktion handeln. Die Verbindungsfunktion muss die Anlieger-, Erschließungs- und Kommunikationsfunktion überwiegen. Maßgebend für den Charakter der Straße ist die Funktion, die ihr nach dem Generalverkehrsplan oder einem für die Beurteilung gleichwertigen Plan innerhalb des gemeindlichen Straßennetzes zukommt. Der Charakter der Straße ist aus der Verkehrsbedeutung zu begründen.

 

Bei einen Aus- und Neubau der Straße wäre nach derzeitiger Richtlinie innerhalb der OD eine Förderung der zuwendungsfähigen Baukosten von 65% möglich (siehe Punkt 5.1.3 der Richtlinie).

Aufgrund der Höhe der geschätzten Baukosten, der derzeitigen Auslastung des Maßnahmenplanes und der zu erwartenden Mittelzuweisungen könnte die Maßnahme erst ab dem HHJ 2026 und dann mit Jahresscheiben für die HHJ 2027/2028 eingeordnet werden.

Dazu müsste das Vorhaben nach Nr. 7.2.1 der Richtlinie angemeldet sein. Das kann auch ohne Einschaltung eines Planungsbüros erfolgen. Voraussetzungen: siehe Richtlinie 7.2.1.2 a)- g)

 

Um den Brückenneubau beim Fördermittelgeber rechtzeitig anzumelden, in den Maßnahmenplan aufgenommen zu werden sowie die weiteren Vorplanungen abschließen zu können ist ein Beschluss zum Neubau zeitnah erforderlich.

 

 

 

 

 

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Beschlussvorschlag

Die Stadtvertretung der Stadt Schönberg fasst den Grundsatzbeschluss die Brücke über den Amtsgraben in der Lübecker Straße bei Erlangung einer Förderung neu auszubauen. Die Durchführung der erforderlichen Vergabeverfahren einschließlich Zuschlagsentscheidung werden an das Amt Schönberger Land delegiert. Die Zuschlagserteilung erfolgt gemäß Hauptsatzung der Stadt Schönberg.

Die Stadtvertretung verpflichtet sich die erforderlichen Haushaltsmittel in 2024/2025 für die erforderlichen Planungsleistungen und 2026/2027 für den Bau einzustellen.

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Finanz. Auswirkung

 

GESAMTKOSTEN

AUFWAND/AUSZAHLUNG IM LFD. HH-JAHR

AUFWAND/AUSZAHLUNG JÄHRL.

ERTRAG/EINZAHLUNG JÄHRL.

1.100.000,00 €

2024/2025        100.000,00 €

2026/2027     1.000.000,00 €

00,00 €

00,00 €

FINANZIERUNG DURCH        

VERANSCHLAGUNG IM HAUSHALTSPLAN

Eigenmittel

450.000,00 €

Im Ergebnishaushalt

Ja / Nein

Kreditaufnahme

00,00 €

Im Finanzhaushalt

Ja / Nein

Förderung

650.000,00 €

 

 

Erträge

00,00 €

Produktsachkonto

54101/5233

Beiträge

00,00 €

 

 

 

 

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Anlagen

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