Beschlussvorlage - 4/1635/2024
Grunddaten
- Betreff:
-
Feuerwehrgebäude - Mängelbericht HFUK
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich IV
- Bearbeiter:
- Caroline Schulz
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau und Verkehr, Umwelt und Ordnung der Stadt Schönberg
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Entscheidung
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09.04.2024
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Erledigt
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Finanzausschuss der Stadt Schönberg
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Entscheidung
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11.04.2024
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Erledigt
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Hauptausschuss der Stadt Schönberg
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Entscheidung
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23.04.2024
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Erledigt
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Stadtvertretung Schönberg
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Entscheidung
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28.05.2024
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Sachverhalt
Im Oktober 2021 wurde das Gebäude der Freiwilligen Feuerwehr in Schönberg durch die HFUK gemäß § 17 Sozialgesetzbuch VII besichtigt. Am 14.10.2021 erging ein Mängelbericht. Im Rahmen der Haushaltsberatungen 2022 wurden für die Jahre 2023/2024 die angemeldeten Mittel gestrichen.
Mit Schreiben vom März 2024 gewährt die HFUK der Stadt Schönberg für die Änderung bzw. zum Neubau baulicher Anlagen und Einrichtungen eine Übergangsfrist bis zum 31.12.2024.
Für die Ermittlung der Erfordernisse und deren bauliche Umsetzung ist die Beauftragung von Planungsleistungen erforderlich. Im Gespräch mit der Wehrleitung sind die Bedarfe unter Beachtung gesetzlicher Vorschriften zu ermitteln. Parallel dazu müssen Gebäudestatik und die Untergrundbeschaffenheit des Grundstücks mit betrachtet werden.
Für die Erstellung einer Vorplanung als Leistungsphase 1-2 in Anlehnung an die HOAI sind Planungsgelder in Höhe von 30.000,00 € erforderlich und als Nachtrag im Haushalt 2024 einzustellen.
Das Einholen der Baugenehmigung und die Umsetzung der Baumaßnahme erfolgt im Anschluss im Jahr 2025, anteilig bis 2026.
Beschlussvorschlag
- Es wird der Beschluss gefasst, die baulichen Erfordernisse aus dem Bericht der HFUK umzusetzen. Das Gebäude der Feuerwehr Schönberg wird als priorisierte Baumaßnahme bewertet.
- Es wird der Grundsatzbeschluss gefasst, alle erforderlichen Planungsleistungen in Anlehnung an die HOAI in den Leistungsphasen 1-2 zu beschaffen. Die Durchführung des Vergabeverfahrens einschließlich der Zuschlagsentscheidung obliegt dem Amt. Die Zuschlagserteilung erfolgt durch den Bürgermeister.
- Hierfür sind HH-Mittel in Höhe von 30.000,00 € per Nachtrag im Haushalt 2024 einzustellen.
Finanz. Auswirkung
GESAMTKOSTEN |
AUFWAND/AUSZAHLUNG IM LFD. HH-JAHR |
AUFWAND/AUSZAHLUNG JÄHRL. |
ERTRAG/EINZAHLUNG JÄHRL. |
00,00 € |
30.000,00 € |
00,00 € |
00,00 € |
FINANZIERUNG DURCH |
VERANSCHLAGUNG IM HAUSHALTSPLAN |
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Eigenmittel |
00,00 € |
Im Ergebnishaushalt |
Ja / Nein |
Kreditaufnahme |
00,00 € |
Im Finanzhaushalt |
Ja / Nein |
Förderung |
00,00 € |
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Erträge |
00,00 € |
Produktsachkonto |
12600-096 |
Beiträge |
00,00 € |
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Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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7 MB
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