Beschlussvorlage - 4/1640/2024
Grunddaten
- Betreff:
-
Prioritätenliste Straßenunterhaltung
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich IV
- Bearbeiter:
- Stefan Eggers
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau und Verkehr, Umwelt und Ordnung der Stadt Schönberg
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Vorberatung
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07.05.2024
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Gestoppt
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Hauptausschuss der Stadt Schönberg
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Vorberatung
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Erledigt
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Stadtvertretung Schönberg
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Entscheidung
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28.05.2024
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Sachverhalt
Auf Grundlage einer Zustandsbewertung von einem externen Dienstleister 2021 und den aktuellen Wegebegehungen und Begutachtungen durch das Amt wurde eine Prioritätenliste mit Einschätzung der momentan wichtigsten Maßnahmen in der Straßenunterhaltung für die Sanierung von Geh- und Radwegen sowie Asphaltierungsmaßnahmen erstellt.
Ebenso wurden Bankettarbeiten sowie wassergebundene Wege und Risssanierungen aufgeführt.
Eine grobe Kostenschätzung ist in allen Bereichen angegeben. Berechnungsgrundlage sind die Preise von durchgeführten Ausschreibungen der letzten Jahre. Die Kostenschätzungen sind überschläglich durchgeführt und können bei Durchführung und Detailplanung der entsprechenden Maßnahmen noch um ca. 10-30% variieren.
Die Stadt wird gebeten der Priorisierung der erforderlichen Asphaltierungen zuzustimmen und die aufgezeigten Maßnahmen der wassergebundenen Wege, Risssanierungen sowie Geh- und Radwege zu sichten und ggf. zu ergänzen.
Die Stadtvertretung wird gebeten den vorgegebenen Sanierungsmaßnahmen zuzustimmen und die Umsetzung zu beschließen.
Aufgrund der wiederkehrenden Unterhaltung bei den wasser,gebundenen Wegen, Banketten sowie Risssanierungen und der notwendigen kurzfristigen Bearbeitung auftretender Schadstellen wird die Stadtvertretung um Beschluss gebeten, die notwendigen Priorisierungen sowie Ausschreibungen auf das Amt Schönberger Land zu delegieren.
Die Prioritätenliste wird jährlich in Abstimmung mit dem Bürgermeister fortgeschrieben, ergänzt und aktualisiert sowie der Stadt zur Kenntnis gegeben.
Sind weitere Maßnahmen gewünscht, so sind diese mit anzugeben.
Die Haushaltsmittel werden dazu jährlich angepasst, aktualisiert und angemeldet und die Umsetzung der Maßnahmen entsprechend der eingestellten und bewilligten Mittel abgearbeitet.
Beschlussvorschlag
- Die Stadt Schönberg beschließt die Prioritätenliste 2024 der Straßenunterhaltungsmaßnahmen gemäß Anlage.
- Das Amt Schönberger Land wird beauftragt, die Unterhaltungsmaßnahmen entsprechend durchzuführen. Die Durchführung der Vergabeverfahren einschließlich der Zuschlagsentscheidung obliegt dem Amt. Die Zuschlagserteilung erfolgt durch den Bürgermeister.
- Die Priorisierung der umfangreicheren Sanierungsmaßnahmen von Geh- und Radwegen wird jährlich aktualisiert, ergänzt und zur Beschlussfassung der Gemeinde erneut vorgelegt.
- Die Priorisierung der ständig wiederkehrenden Unterhaltung der wassergebundenen Wege, Banketten und Risssanierungen einschließlich der Durchführung der Vergabeverfahren und Zuschlagsentscheidung wird entsprechend den geltenden gesetzlichen Regelungen und unter Beachtung der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel an das Amt Schönberger Land delegiert. Die Zuschlagserteilung erfolgt durch den Bürgermeister.
Finanz. Auswirkung
GESAMTKOSTEN |
AUFWAND/AUSZAHLUNG IM LFD. HH-JAHR |
AUFWAND/AUSZAHLUNG JÄHRL. |
ERTRAG/EINZAHLUNG JÄHRL. |
227.695,00 € |
150.000,00 € |
00,00 € |
00,00 € |
FINANZIERUNG DURCH |
VERANSCHLAGUNG IM HAUSHALTSPLAN |
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Eigenmittel |
00,00 € |
Im Ergebnishaushalt |
Ja / Nein |
Kreditaufnahme |
00,00 € |
Im Finanzhaushalt |
Ja / Nein |
Förderung |
00,00 € |
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Erträge |
00,00 € |
Produktsachkonto |
54101/5233 |
Beiträge |
00,00 € |
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Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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42,8 kB
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