Beschlussvorlage - 4/1648/2024

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Der Vorhabenträger des Bebauungsplanes Nr. 17 im OT Herrnburg Wohnbebauung an der Bookhorstkoppel möchte das vorgenannte B-Planverfahren fortsetzen. Neben weiteren Belangen des Lärmschutzes sind auch die naturschutzrechtlichen Belange zu lösen. Das Ausgleichserfordernis innerhalb des Bebauungsplanes kann nicht umgesetzt werden. Weitere Flächen stehen dem Vorhabenträger nicht zur Verfügung. Es werden daher externe Flächen benötigt. Die Gemeinde hat im OT Herrnburg das Flurstück Gemarkung Herrnburg, Flur 2, Flurstück 2 mit einer Gesamtgröße von ca. 23,5 ha im Bereich der Binnendüne. Eine Teilfläche von 2,3 ha ist bereits als Ausgleichsfläche für den B-Plan Nr. 6a Flohmarktgelände genutzt. Dem Vorhabenträger wurde bereits für den B-Plan Nr. 17 eine Fläche von ca. 2 ha auf dem benannten Flurstück als externer Ausgleich bewilligt. Auf Grundlage der mittlerweile heranzuziehenden HZE 2018 (Berrechnungsgrundlage für das Ausgleichserfordernis) und größerer Flächenversiegelung beantragt der Vorhabenträger nun eine weitere Teilfläche aus dem Flurstück 2 mit einer Größe von ca. 1 ha als Ausgleichsfläche für den Bebauungsplan Nr. 17 zu nutzen und festsetzen zu dürfen. Dies ist eine weitere wesentliche Voraussetzung für das Vorankommen im Planverfahren. Erforderliche Kosten für die Fläche werden vom Vorhabenträger übernommen. Der Pachtvertrag mit dem Landwirt ist entsprechend anzupassen.

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Beschlussvorschlag

Die Gemeinde Lüdersdorf stellt dem Vorhabenträger für den Bebauungsplan Nr. 17 auf dem Flurstück 2, Flur 2 in der Gemarkung Herrnburg eine zusätzlich erforderliche Ausgleichsfläche von ca. 1 ha, somit insgesamt ca. 3 ha, zur Verfügung. Erforderliche Kosten sind vom Antragsteller zu übernehmen.

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Finanz. Auswirkung

Keine

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Anlagen

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