Beschlussvorlage - 4/0004/2024

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt

Der Bebauungsplan Nr. 21 „Am Lüdersdorfer Graben“ wurde am 02.02.2022 durch die Gemeindevertretung der Gemeinde Lüdersdorf als Satzung beschlossen.

Die Erschließung ist weitgehend erfolgt und ein Großteil der Grundstücke wurde veräußert und überwiegend bereits bebaut.

Im Süden des Änderungsbereiches wird das Plangebiet durch eine Strauchhecke begrenzt, die im Zuge des Bauleitplanverfahrens zum Schutz des Ortsbildes auf einer Breite von 8,00 m zum Erhalt festgesetzt wurde.

Die nördlich entlang dieser Strauchhecke liegenden 6 Grundstücke weisen von der südlich festgelegten Baugrenze (ca. 9,00 m bis 9,60 m ü.NN) bis zur festgesetzten Verkehrsfläche der erschließenden Straße „Am Graben“ (ca. 12,20 m bis 12,45 m ü.NN) eine Höhendifferenz von 2,5 m bis zu 3,00 m auf.

Inzwischen sind einige diese Hanggrundstücke aufgeschüttet oder eine Aufschüttung ist entsprechend geplanter Bauvorhaben vorgesehen. Dabei ragt der Böschungsfuss teilweise 2,00 m-3,00 m in die festgesetzte Strauchhecke hinein. Damit wurde ein teils irreversibler Eingriff in die festgesetzte Hecke vorgenommen, da die überschütteten Baum- und Heckenstrukturen nicht überlebensfähig sind. Für diese Teilbereiche ist der gemäß Bebauungsplan vorgesehene Erhalt der Hecken nicht mehr möglich. Eingriffe in die festgesetzte Hecke außerhalb der Baufenster sind gem. Bebauungsplan nicht zulässig. Befreiungen für explizit im Bauleitplan festgesetzte Grünflächen können seitens der Genehmigungsbehörde (Ämter Bauordnung und Planung/ Untere Naturschutzbehörde) nicht erteilt und entsprechend nicht in Aussicht gestellt werden. Gleiche Probleme durch die Aufschüttungen ergeben sich bei einigen als erhaltenswert eingestuften Eichen entlang des Fußweges im Nordosten der Änderungsfläche. Für einige Vorhaben kann daher, trotz ggf. bereits vorliegender Baugenehmigung, mit der Bebauung nicht begonnen werden, weil die Hecken nicht entfernt werden dürfen.

Im Zuge eines Änderungsverfahrens sollen daher die Erhaltungsfestsetzung für die Hecke sowie für die als erhaltenswert eingestuften Eichen aufgehoben werden, um die Errichtung der bereits geplanten Gebäude zu ermöglichen.

Reduzieren

Beschlussvorschlag

 

Die Gemeindevertretung beschließt:

  1. Für die im Kartenausschnitt (Anlage 1) gekennzeichnete Fläche wird ein Bebauungsplan mit dem Ziel für 6 Hanggrundstücke im Änderungsbereich Nutzungsbeschränkungen aufzuheben, um die Bebaubarkeit der betroffenen Grundstücke zu verbessern, aufgestellt (Aufstellungsbeschluss).
  2. Das Verfahren wird im beschleunigten Verfahren nach §13a BauGB als Bebauungsplan der Innenentwicklung ohne Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt.
  3. Der Aufstellungsbeschluss wird ortsüblich bekannt gemacht.
Reduzieren

Finanz. Auswirkung

Keine. Die Kosten trägt der Vorhabenträger

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...