Beschlussvorlage - 2/0023/2024

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Der Wasser- und Bodenverband Stepenitz-Maurine erhöht den Beitragssatz von 9,30 € auf 10,00 € ab dem 01.01.2025. Des Weiteren erfolgt eine Änderung der Nutzungsartfaktoren für versiegelte Flächen von 4,5 auf 7,0.

Im Zuge dieser Erhöhungen ist eine Überarbeitung der Gebührenkalkulation erforderlich. Die Höhe der Gebühren richtet sich nach zwei Grundsätzen: dem Kostendeckungsprinzip und dem Äquivalenzprinzip. Es soll der Ersatz des tatsächlich entstandenen Aufwands gewährleistet werden und es darf zwischen Gebühr und Wert der Amtshandlung kein Missverhältnis bestehen.

Der Gebührensatz verringert sich von bisher 16,91 €/ha auf nunmehr 16,21 €/ha.

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung beschließt die 4. Satzung zur Änderung der Satzung der Gemeinde Selmsdorf über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Verbandsbeiträge des Wasser- und Bodenverbandes Stepenitz-Maurine

 

 

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Finanz. Auswirkung

Keine – da Gebühren immer kostendeckend zu kalkulieren sind.

 

 

 

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Anlagen

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