Beschlussvorlage - 4/0049/2024

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Die städtische Parkpalette in der Fritz-Reuter-Straße weist zahlreiche Schäden in der Stahlkonstruktion und an den Betonbauteilen auf, die die Dauerhaftigkeit des Bauteils nachteilig beeinflussen. Ingenieurtechnische Untersuchungen wurden der Stadt Schönberg im September 2022 mittels eines Gutachtens vorgelegt. Hierin wird deutlich, dass reine Wartungsarbeiten nicht die Schadensursachen beheben. Konstruktiv besteht die Notwendigkeit, die Abdichtungsebene je Parkdeckebene grundsätzlich zu erneuern. Hinzu kommen angrenzende Arbeiten im Bereich der Entwässerung, der Schutzeinrichtungen und weiterer Kleinleistungen.

 

Vorerst wird durch das Ingenieurbüro eine Entwurfsplanung für die gesamte Parkpalette erarbeitet. In Abstimmung mit dem Amt und Vertretern der Stadt wird in diesem Jahr die Vorplanung fertig gestellt und übergeben. Im Laufe des Jahres 2024 ist durch die Stadt Schönberg eine Entscheidung zu treffen, ob die Umsetzung der notwendigen Instandsetzung in 2 Bauabschnitten erfolgen soll oder als eine komplexe Maßnahme realisiert werden kann.

Somit könnte auf haushalterische Gegebenheiten reagiert werden und mit einer Aufsplittung der Gesamtmaßnahme in 2 Bauabschnitte die Ausgaben über einen Zeitraum bis zum Herbst 2026 gestreckt werden.

 

Sofern zu Beginn des Jahres 2025 auftraggeberseitig die Voraussetzungen geschaffen sind, die Vorplanung weiter zu führen, beginnt im Januar 2025 die Entwurfsplanung mit dem Ziel, Ende April 2025 die Baugenehmigung durch den Landkreis vorliegen zu haben. Somit könnte zum Ende 2025 die obere Ebene der Parkpalette fertig gestellt sein.

Sofern die Variante der zeitlichen Aufsplittung gewählt werden würde, kämen im Anschluss noch einmal ca. 6 Monate Vorbereitungszeit für die untere Ebene hinzu, ehe mit der Umsetzung frühestens begonnen werden kann.

Dies würde sich erübrigen, sofern man eine zeitlich durchgehende Umsetzung befürwortet.

 

Eine zeitliche Unterteilung der Arbeiten in der Bauausführung hieße jedoch gleichzeitig sich geringfügig wiederholende Kosten z.B. durch ein erneutes Einrichten der Baustelle.

 

 

Als Information für die Stadt wurde recherchiert, dass es keine Bindefrist von bisher geflossenen Fördermitteln gibt, auf die aktuell noch Rücksicht zu nehmen wäre.

 

 

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Beschlussvorschlag

Die Stadtvertretung der Stadt Schönberg beschließt die Instandsetzung der Parkpalette

 

A: als eine kompakte Maßnahme durchzuführen. Die notwendigen finanziellen Mittel in Höhe von insgesamt 1.080.303,90 € sind im kommenden Doppelhaushalt bereitzustellen, abzüglich der bereits bereitgestellten Mittel für den Haushalt 2024 in Höhe von 190.000,00 €.

 

oder

 

B: als eine Maßnahme in 2 Bauabschnitten durchzuführen. Die notwendigen finanziellen Mittel von insgesamt 1.080.303,90 € werden für den 1. Bauabschnitt in Höhe von ca. 480.000,- € ausgewiesen. Für das Jahr 2024 sind bereits 190.000,00 € bereitgestellt, so dass im kommenden Doppelhaushalt noch 290.000,00 € bereitzustellen sind.

Die Kosten für den 2. Bauabschnitt belaufen sich auf ca. 600.280,00 € und sind entsprechend der Haushaltssituation zeitlich neu abzustimmen und entsprechend bereitzustellen.

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

GESAMTKOSTEN

AUFWAND/AUSZAHLUNG IM LFD. HH-JAHR

AUFWAND/AUSZAHLUNG JÄHRL.

ERTRAG/EINZAHLUNG JÄHRL.

1.080.303,90 €

00,00 €

00,00 €

00,00 €

FINANZIERUNG DURCH        

VERANSCHLAGUNG IM HAUSHALTSPLAN

Eigenmittel

00,00 €

Im Ergebnishaushalt

Ja / Nein

Kreditaufnahme

00,00 €

Im Finanzhaushalt

Ja / Nein

Förderung

00,00 €

 

 

Erträge

00,00 €

Produktsachkonto

54101-096-55

Beiträge

00,00 €

 

 

 

 

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Anlagen

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