Beschlussvorlage - 4/0089/2024

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Voranzustellen ist, dass sich das Vorhaben auf dem Gelände des ehemaligen Garagenkomplexes in der Ludwig-Bicker-Straße grundsätzlich in drei „Teilprojekte“ gliedert.

  1. Der Abriss des Garagenkomplexes im Rahmen einer „Förderung der nachhaltigen ländlichen Entwicklung, Wiedernutzbarmachung devastierter Flächen und Rekultivierung von Deponien mit Mitteln des „Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums" (ELER)“ ist nahezu abgeschlossen. Damit steht eine beräumt aufgeschotterte Fläche zur Verfügung.
  2. Die beräumte Fläche soll als Parkplatz weitergenutzt werden. Vorrangigen Bedarf hat zunächst der Landkreis Nordwestmecklenburg als Träger des hiesigen Gymnasiums angemeldet.
  3. Der Teilbereich an der Straße wird seit „jeher“ als Bushaltestelle für den Schülerverkehr des gegenüberliegenden Schulstandortes genutzt. Diese Bushaltestellte soll zweckmäßig und zeitgemäß hergerichtet werden.

 

zu 2. – Parkplatz:

 

Nachdem der Garagenkomplex abgebrochen ist, sollte durch die Stadt Schönberg nun die weitere Nutzung und Gestaltung der Fläche beraten und beschlossen werden.

Der Landkreis Nordwestmecklenburg hat weiterhin die Absicht, ab etwa Ende 2026/Anfang 2027 40 Stellplätze für das Gymnasium zur Nutzung tagsüber zu mieten (Lehrerparkplatz). Die Anforderungen des Landkreises sind gering. Eigentlich reiche eine wassergebunde Stellfläche, hauptsache „sauber und einigermaßen trocken“. Diese Anforderungen erfüllt der Platz grundsätzlich schon mit der Herrichtung der Fläche im Rahmen des Abrisses des Garagen-Komplexes. Allerdings ist die Unterhaltung solcher unbefestigten Flächen aufwändig. Außerdem stellt sich die Frage, wie die weiteren Kapazitäten des Platzes, über die 40 Stellplätze für die Schule hinaus, genutzt werden sollen.

Von der weiteren Gestaltung (insbesondere der Oberflächenbefestigung) hängt letztlich auch die Kalkulation der Stellplatzmiete gegenüber dem Landkreis ab.

 

Es gibt bereits einen Entwurf für die Herstellung der Fläche als befestigter Parkplatz mit Stellflächen aus Pflaster und Fahrwegen in Asphaltbauweise. Die Kostenschätzung liegt bei rund einer Million Euro. In wie weit solch ein Vorhaben förderfähig ist, wird derzeit noch geprüft.

 

In Hinblick auf die erst in 2026 beabsichtigte Nutzung durch den Landkreis für das Gymnasium ist zu klären wie mit dem Platz bis dahin umgegangen werden soll und welche Konsequenzen eine Freigabe zum jetzigen Zeitpunkt hätte.

 

Seitens der Verwaltung wird zunächst empfohlen, den Platz solange abgesperrt zu lassen (Anmietung Bauzaun?), bis die zukünftige Aufteilung (Parkplätze Schule, Parkplätze öffentlich, Platz für die Bushaltestelle mit Wartehalle) und Gestaltung (Oberflächenbefestigung) beschlossen ist. Die 40 Stellplätze für die Schule sind aus jetziger Sicht perspektivisch mindestens zu markieren und zu beschildern, um den Zugang für den Mieter zur Mietsache sicherzustellen.

 

zu 3. Bushaltestelle:

 

Am 16.10.2024 nahmen der Bürgermeister der Stadt Schönberg und Herr Blöcker von der Verwaltung einen Termin beim Landkreis Nordwestmecklenburg, Fachdienst Bildung und Kultur (Fachdienstleiterin Frau Kläve-Sonntag sowie Herrn Plath von der Hochbauabteilung), war. Besprochen wurde das weitere Vorgehen in Sachen Bushaltestelle Ludwig-Bicker-Str. in Schönberg (Gymnasium, ehemaliger Garagenkomplex).

Der Fachdienst Bildung und Kultur erkennt die Notwendigkeit der Schaffung einer geeigneten Bushaltestelle mit Wartehalle an. Man wolle die erforderlichen Mittel für den kommenden Doppelhaushalt 2026/2027 einplanen, so dass dann grundsätzlich auch 2026 gebaut werden kann, vorausgesetzt es werden Fördermittel bewilligt. Bis etwa Jahresende 2024 solle dort eine Kostenschätzung mit einfachen Planungsunterlagen vorgelegt werden.

 

Es soll eine Bushaltestelle mit entsprechender Aufstellfläche und Busbord (Kasseler Sonderbord) für min. 2 Busse vorgesehen werden.

Im Rahmen der Planung ist in dem Zusammenhang zu prüfen, in wie weit eine Bustasche erforderlich ist. Außerdem ist die Anordnung eines Fußgängerüberweges vom Proliussteig zu prüfen.

Für den Wartebereich soll eine Wartehalle vorgesehen werden, wie der Platz es sinnvoll hergibt, mindestens aber für 100 Kinder (Kapazität von zwei Bussen).

 

Die Stadt Schönberg ist Bauherr, der Landkreis übernimmt die Kosten (Planung und Bau). Das bedeutet, dass die Stadt die Maßnahme voll im Haushalt abbilden muss und quasi vorfinanziert. Mit dem Landkreis Nordwestmecklenburg ist eine entsprechende Kostenteilungsvereinbarung zu schließen, die die Erstattung der Kosten regelt. Wie die zukünftige Unterhaltung geregelt werden soll, ist derzeit noch offen.

 

Erste Planungen für das Projekt sind bereits vor einiger Zeit erfolgt. Diese werden nun in Hinblick auf die aktuellen (mündlichen) Zusagen des Landkreises konkretisiert und dort fristgerecht vorgelegt.

 

Die ursprüngliche Kostenschätzung beträgt rund 500.000,00 €. Diese Mittel sollten im kommenden Doppelhaushalt vorgesehen werden, um das Projekt – vorbehaltlich der Abstimmungen mit dem Landkreis – entsprechend vorantreiben zu können.

 

Mögliche Förderungen werden derzeit in Abstimmung mit dem Landkreis geprüft.

 

 

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Beschlussvorschlag

1.

In Hinblick auf die weitere Nutzung der nach dem Abbruch des Garagenkomplexes nun vorhandenen freien Fläche ist wie folgt zu verfahren:

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2.

Für die Herstellung der Bushaltestelle mit Wartehalle unter Bauherrschaft der Stadt Schönberg sind – vorbehaltlich der weiteren Abstimmungen und Kostenübernahmevereinbarungen – die erforderlichen Haushaltsmittel als weitere Arbeitsgrundlage der Verwaltung bereitzustellen. Beauftragungen und Ausführungen können erst nach Zustimmung zur Kostenübernahmevereinbarung erfolgen.

 

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Finanz. Auswirkung

 

GESAMTKOSTEN

AUFWAND/AUSZAHLUNG IM LFD. HH-JAHR

AUFWAND/AUSZAHLUNG JÄHRL.

ERTRAG/EINZAHLUNG JÄHRL.

00,00 €

00,00 €

00,00 €

00,00 €

FINANZIERUNG DURCH        

VERANSCHLAGUNG IM HAUSHALTSPLAN

Eigenmittel

00,00 €

Im Ergebnishaushalt

Ja / Nein

Kreditaufnahme

00,00 €

Im Finanzhaushalt

Ja / Nein

Förderung

00,00 €

 

 

Erträge

00,00 €

Produktsachkonto

00000-00

Beiträge

00,00 €

 

 

 

 

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