Beschlussvorlage - 4/0052/2024-1

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Die Anlagen in der VO  4/0052/2024 sind zu vernachlässigen.

 

Die VO 4/0052/2024 bezieht sich auf die Anlagen aus der VO 4/0052/2024-1.

 

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Beschlussvorschlag

 

Wie in der VO 4/0052/2024 definiert.

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Finanz. Auswirkung

 

Wie in der VO 4/0052/2024 definiert.

 

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Anlagen

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