Beschlussvorlage - 4/0098/2024
Grunddaten
- Betreff:
-
Bebauungsplan Nr. 38 „Brennereiweg“ der Stadt Dassow
- Abwägungs- und Satzungsbeschluss -
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich IV
- Bearbeiter:
- Stefanie Müller
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Bauen der Stadt Dassow
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Vorberatung
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28.11.2024
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Gestoppt
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Hauptausschuss der Stadt Dassow
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Vorberatung
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Gestoppt
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Stadtvertretung Dassow
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Entscheidung
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Sachverhalt
Die Stadtvertretung der Stadt Dassow hat in ihrer Sitzung am 11.01.2022 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 38 mit der Gebietsbezeichnung „Brennereiweg“ beschlossen. Der Bebauungsplan Nr. 38 wird im Regelverfahren gemäß Baugesetzbuch aufgestellt.
Das Planungsziel des Bebauungsplanes Nr. 38 besteht darin, den Ortsteil Kaltenhof planungsrechtlich zu ordnen und durch Nutzungen zu ergänzen, die den vorhandenen dörflichen Charakter erhalten.
Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 38 wurde zur förmlichen Öffentlichkeitsbeteiligung im Zeitraum vom 29.04.2024 bis einschließlich 10.06.2024 veröffentlicht. Zeitgleich fand die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange statt.
Die eingegangenen Stellungnahmen wurden geprüft. Es kam zu einigen redaktionellen Anpassungen. Aus den Anpassungen resultieren keine erstmaligen oder stärkeren Berührungen von Belangen, sodass eine erneute Beteiligung nicht erforderlich ist.
Die eingegangenen Stellungnahmen wurden gemäß § 1 Abs. 7 BauGB in die Abwägung eingestellt und gegeneinander und untereinander gerecht abgewogen. Nach Durchführung der Abwägung liegen nun die planungsrechtlichen Voraussetzungen vor, um den Bebauungsplan Nr. 38 als Satzung zu beschließen.
Beschlussvorschlag
- Die Stadtvertretung der Stadt Dassow hat die während der Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange vorgebrachten Stellungnahmen mit folgendem Ergebnis geprüft: s. Anlage.
Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses.
- Der Bürgermeister wird beauftragt, den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit, die Stellungnahmen vorgebracht haben, das Abwägungsergebnis mitzuteilen.
- Die Stadtvertretung beschließt den Bebauungsplan Nr. 38 „Brennereiweg“, bestehend aus dem Teil A (Planzeichnung), dem Teil B (Text) sowie den örtlichen Bauvorschriften, gemäß § 10 BauGB als Satzung. Die Begründung zum Bebauungsplan Nr. 38 wird gebilligt.
- Der Bürgermeister wird beauftragt, die Satzung ortsüblich bekannt zu machen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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2 MB
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2
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(wie Dokument)
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4,6 MB
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3
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(wie Dokument)
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775,8 kB
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