Beschlussvorlage - 2/0082/2025

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Im Haushaltsjahr 2025 kann trotz Ausnutzung aller Sparmöglichkeiten sowie Ausschöpfung aller Ertrags- und Einzahlungspotentiale ein Haushaltsausgleich nicht erreicht werden. Gemäß § 43 Absatz 7 KV M-V ist ein Haushaltssicherungskonzept zu erstellen und von der Stadtvertretung zu beschließen. Es ist über den Konsolidierungszeitraum mindestens jährlich fortzuschreiben.

Bis zum Ende des Finanzplanungszeitraums kann der Haushaltsausgleich nicht wiederhergestellt werden. Insofern ist die dauerhafte Handlungs- bzw. Leistungsfähigkeit der Stadt Schönberg gefährdet.

 

 

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Beschlussvorschlag

Die Stadtvertretung beschließt das Haushaltssicherungskonzept in vorliegender Fassung.

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Finanz. Auswirkung

 

GESAMTKOSTEN

AUFWAND/AUSZAHLUNG IM LFD. HH-JAHR

AUFWAND/AUSZAHLUNG JÄHRL.

ERTRAG/EINZAHLUNG JÄHRL.

00,00 €

00,00 €

00,00 €

00,00 €

FINANZIERUNG DURCH        

VERANSCHLAGUNG IM HAUSHALTSPLAN

Eigenmittel

00,00 €

Im Ergebnishaushalt

Ja / Nein

Kreditaufnahme

00,00 €

Im Finanzhaushalt

Ja / Nein

Förderung

00,00 €

 

 

Erträge

00,00 €

Produktsachkonto

00000-00

Beiträge

00,00 €

 

 

 

 

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Anlagen

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