Beschlussvorlage - 2/0082/2025
Grunddaten
- Betreff:
-
Beratung und Beschlussfassung zum Haushaltssicherungskonzept 2025
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich II
- Bearbeiter:
- Kathrin Wrobel
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Finanzausschuss der Stadt Schönberg
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Vorberatung
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20.02.2025
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Erledigt
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Hauptausschuss der Stadt Schönberg
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Vorberatung
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04.03.2025
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Gestoppt
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Stadtvertretung Schönberg
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Entscheidung
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Im Haushaltsjahr 2025 kann trotz Ausnutzung aller Sparmöglichkeiten sowie Ausschöpfung aller Ertrags- und Einzahlungspotentiale ein Haushaltsausgleich nicht erreicht werden. Gemäß § 43 Absatz 7 KV M-V ist ein Haushaltssicherungskonzept zu erstellen und von der Stadtvertretung zu beschließen. Es ist über den Konsolidierungszeitraum mindestens jährlich fortzuschreiben.
Bis zum Ende des Finanzplanungszeitraums kann der Haushaltsausgleich nicht wiederhergestellt werden. Insofern ist die dauerhafte Handlungs- bzw. Leistungsfähigkeit der Stadt Schönberg gefährdet.
Finanz. Auswirkung
GESAMTKOSTEN |
AUFWAND/AUSZAHLUNG IM LFD. HH-JAHR |
AUFWAND/AUSZAHLUNG JÄHRL. |
ERTRAG/EINZAHLUNG JÄHRL. |
00,00 € |
00,00 € |
00,00 € |
00,00 € |
FINANZIERUNG DURCH |
VERANSCHLAGUNG IM HAUSHALTSPLAN |
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Eigenmittel |
00,00 € |
Im Ergebnishaushalt |
Ja / Nein |
Kreditaufnahme |
00,00 € |
Im Finanzhaushalt |
Ja / Nein |
Förderung |
00,00 € |
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Erträge |
00,00 € |
Produktsachkonto |
00000-00 |
Beiträge |
00,00 € |
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Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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654,4 kB
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