Beschlussvorlage - 3/0022/2025
Grunddaten
- Betreff:
-
Öffentlich-rechtliche Vereinbarung zwischen der Gemeinde Roduchelstorf und der Stadt Schönberg
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich III
- Bearbeiter:
- Sebastian Gutt
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Finanzausschuss der Stadt Schönberg
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Vorberatung
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20.02.2025
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Erledigt
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Hauptausschuss der Stadt Schönberg
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Vorberatung
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04.03.2025
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Erledigt
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Stadtvertretung Schönberg
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Entscheidung
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18.03.2025
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Sachverhalt
Gemäß des § 2 des Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetz M-V (BrSchG M-V) haben die Gemeinden als Aufgabe des eigenen Wirkungskreises den abwehrenden Brandschutz und die technische Hilfeleistung in ihrem Gebiet sicherzustellen. Sie haben dazu insbesondere eine Brandschutzbedarfsplanung zu erstellen und eine entsprechende leistungsfähige öffentliche Feuerwehr aufzustellen, auszurüsten, zu unterhalten und einzusetzen.
Anhand der Brandschutzbedarfsplanung wurde die Freiwillige Feuerwehr der Stadt Schönberg von der Brandschutzdienststelle des Landkreis Nordwestmecklenburg zu einer Feuerwehr mit besonderen Aufgaben eingestuft. (ehem. Stützpunktfeuerwehr) Eine Feuerwehr mit besonderen Aufgaben ist eine Gemeindefeuerwehr, die aufgrund ihrer Ausstattung die besonderen Gefahren- und Risikobekämpfung auch überörtlich gewährleisten kann. Die Feuerwehr Schönberg wird zur kreisweiten überörtlichen Gefahrenabwehr eingesetzt, weshalb sie regelmäßig unentgeltlich Nachbarschaftshilfe leisten muss.
Die Freiwillige Feuerwehr Roduchelstorf ist seit geraumer Zeit nicht mehr in der Lage den Brandschutz sowie die technische Hilfeleistung der Gemeinde sicherzustellen. Es ist daher erforderlich, die Aufgaben der per öffentlich-rechtliche Vereinbarung an die Stadt Schönberg zu übertragen.
Mögliche Fragen:
1. Warum ist die Feuerwehr Roduchelstorf nicht mehr in der Lage den Brandschutz sicherzustellen?
Die Feuerwehr Roduchelstorf verfügt derzeit nur über 4 Einsatzkräfte und der einzige Gruppenführer ist nicht ortsansässig, weshalb sie nicht ausrücken darf.
2. Was passiert mit der Feuerwehr Roduchelstorf?
Die Feuerwehr bleibt vorerst erhalten und es wird weiterhin versucht, Mitglieder zu werben sowie auszubilden. Die Feuerwehr wird aber nicht mehr alarmiert.
3. Wie setzt sich der Betrag von 1.500,- € zusammen?
Der Betrag wurde aus einer ähnlichen Fallkonstruktion übernommen (Stadt Gabebusch und Gemeinde Rögnitz)
4. Wie viele Einsätze gibt es pro Jahr im Gemeindegebiet Roduchelstorf?
Anhand der letzten 7 Jahre finden pro Jahr 3 Einsätze (inkl. First Responder) statt.
5. Welche Vor- oder Nachteile entstehen der Stadt Schönberg?
Nachteile: keine
Vorteile:
1. rechtliche Absicherung der Kameraden der FF Schönberg (nach BrSchG M-V darf die Einsatzleitung nur durch örtlich zuständige Feuerwehr erfolgen)
2. Die Stadt Schönberg erhält eine Kostenerstattung (pauschal 1.500,- € + Einsätze)
6. Wird es durch die Vereinbarung zu Veränderungen in der vorzuhaltenden Ausstattung der FF Schönberg kommen?
Nein, bei der Ausstattung wird sich durch die Vereinbarung nichts ändern, da das Gefahrenpotenzial der Gemeinde Roduchelstorf sehr gering ist.
Finanz. Auswirkung
GESAMTKOSTEN |
AUFWAND/AUSZAHLUNG IM LFD. HH-JAHR |
AUFWAND/AUSZAHLUNG JÄHRL. |
ERTRAG/EINZAHLUNG JÄHRL. |
00,00 € |
00,00 € |
00,00 € |
2.000,00 € |
FINANZIERUNG DURCH |
VERANSCHLAGUNG IM HAUSHALTSPLAN |
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Eigenmittel |
00,00 € |
Im Ergebnishaushalt |
JA |
Kreditaufnahme |
00,00 € |
Im Finanzhaushalt |
Nein |
Förderung |
00,00 € |
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Erträge |
00,00 € |
Produktsachkonto |
12600.44249 |
Beiträge |
00,00 € |
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Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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218 kB
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