Informationsvorlage - 2/0087/2025
Grunddaten
- Betreff:
-
Verfügung einer haushaltswirtschaftlichen Sperre
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Informationsvorlage
- Federführend:
- Fachbereich II
- Bearbeiter:
- Sylvia Liedtke
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Gemeindevertretung Lüdersdorf
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Information OHNE Beratung
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25.03.2025
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Sachverhalt
Mit der Genehmigung zur Haushaltssatzung 2025 hat die untere Rechtsaufsichtsbehörde gemäß § 82 (1) KVM-V angeordnet, dass der Bürgermeister unmittelbar nach der Veröffentlichung der Haushaltssatzung 2025 eine haushaltswirtschaftliche Sperre gem. § 51 KV M-V in dem Umfang verfügt, der erforderlich ist, um die Erfüllung der Anordnung zur Verbesserung des Saldos der ordentlichen und außerordentlichen Ein- und Auszahlungen um 143.019 € zu sichern.
Als Begründung wird aufgeführt, dass sich im Vergleich der durchschnittlichen Hebesätze kreisangehöriger Gemeinden entsprechend der voraussichtlichen Steuerkraftentwicklung ein Einnahmeverzicht aus Realsteuern von 143.019 € ergibt. Im Zusammenhang mit der Grundsteuerreform wurden für die Gemeinde die aufkommensneutralen Hebesätze mit 233 % für Grundsteuer A und 352 % für Grundsteuer B ermittelt. Die Gemeinde kann diese aufkommensneutralen Hebesätze festsetzen, es kann aber auch in geeigneter Art und Weise davon abgewichen werden. Mit der Anpassung an die Nivellierungshebesätze von 338 % für Grundsteuer A und 438 % für Grundsteuer B würden Mehrerträge in Höhe von 143 T€ realisiert werden. Der Hebesatz der Gewerbesteuer entspricht dem Nivellierungshebesatz.
Die Gemeindevertretung ist gem. § 51 (3) KV M-V über die hauswirtschaftliche Sperre, die Inanspruchnahme gesperrter Beträge oder die Aufhebung der Sperre unverzüglich zu unterrichten.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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506,5 kB
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