Beschlussvorlage - 4/0096/2024

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

1.

Die Gemeindevertretung hat in Ihrer Sitzung vom 28.05.2024 die Prioritätenliste der Straßenunterhaltung 4/1637/2024 beschlossen. Die Deckensanierung der Lübecker Straße ist in der Priorisierung an der 3.ten Stelle aufgeführt. Aufgrund der nun anstehenden Sanierung der Trinkwasserleitung durch den ZVG sollte die anschließende Deckensanierung vorgezogen werden. Bei der Verlegung der neuen Leitung in der Fahrbahn könnte die Gemeinde ca. 30% der Kosten sparen. In diesem Fall wäre ein Vorziehen der Maßnahme Deckensanierung Lübecker Straße sinnvoll. Die Planung des Zweckverbandes ist aber noch nicht final abgeschlossen.

 

2.

Für die Sanierung des Tannenweges war angedacht eine DSK oder DSH-V Maßnahme durchzuführen. Die Kostenschätzung wurde mit Preisen aus 2022/2023 bereits getätigten Bauvorhaben sowie mittels Internetrecherche durchgeführt. Nach konkreten Vergleichsangeboten mehrerer Fachfirmen sind allerdings deutlich höhere Preise ermittelt worden. Dies ist u.a. auf das Angleichen der Schächte und Schieber zurück zu führen.

Aufgrund dieser gestiegenen Kosten ist eine Deckensanierung als längerfristige Sanierung anzuraten.

DSK/ DSH-V – Haltbarkeit ca. 6-10 Jahre – ca. 90 T€

Deckensanierung – Haltbarkeit bis zu 20 Jahre – ca. 170 T€

Eine Deckensanierung ist im Hinblick auf die Haltbarkeit die fachlich bessere Wahl, da hierbei auch die Asphaltbinder- und Tragschichten langfristig besser vor dem weiteren Zerfall geschützt werden und die Lebensdauer des Gesamtaufbaus deutlich verlängert werden.

Hierzu wird der Gemeinde angeraten eine Deckensanierung zu beschließen und die benötigten Mittel im Produktsachkonto bereit zu stellen damit die weiteren Planungen zur Ausführung angegangen werden können.

 

3.

Die Fahrbahn der Ortsverbindungsstraße An der Beck zwischen Selmsdorf und Sülsdorf ist im Jahr 2023 mittels doppelter Oberflächenbehandlung Instand gesetzt worden. Hierbei ist eine etwas gröbere Körnung zum Einsatz gekommen welche auf landwirtschaftlichen Wegen eine qualitativ bessere Lösung ist. Ein Abfegen der losen Körnung ist teilweise erfolgt, wird aber in den kommenden Jahren immer mal wieder von Nöten sein.

Die raue Oberfläche und teilweise lose Körnung ist nach Aussage des Bgm. allerdings ein Ärgernis vieler Radfahrer. Auch Inlineskater könnten die Strecke nicht mehr nutzen.

Für eine nochmalige Behandlung der Oberfläche sind mehrere Möglichkeiten gegeben:

Repave/Remix Verfahren – Kosten ca. 50 T€

Dünne Schicht in Heißbauweise -  Kosten ca. 70 T€

Aufbringen einer Asphaltdeckschicht AC8D – Kosten ca. 125 T€

 

4.

In Sülsdorf ist der Zufahrtsbereich von der B105 nach Teschow sanierungsbedürftig.

Der zu erwartende LKW-Verkehr durch den Kiesabbau wird die Fahrbahn zusätzlich belasten.

Um im Kreuzungsbereich die Geräuschkulisse durch vorbeifahrende LKW’s zu minimieren und den Asphaltoberbau langfristig zu sichern wird empfohlen die Asphaltdeckschicht zu sanieren.

Die Kosten für eine Deckensanierung und Verbesserung der Tragfähigkeit liegen bei ca. 100 T€

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Beschlussvorschlag

Der Bau- sowie Finanzausschuss der Gemeinde Selmsdorf berät über die weitere Vorgehensweise der Bearbeitung der aufgezeigten Sanierungsmaßnahmen und gibt der Gemeindevertretung seine Vorberatung zur Entscheidung.

Die Mittel der Straßenunterhaltung müssen für die Bearbeitung entsprechend angepasst werden.

 

Die Gemeindevertretung beschließt:

Zu 1: Die Deckenerneuerung im Zuge der Erneuerung der Trinkwasserleitung, wenn die Leitung in der Straße verlegt wird.

Sollte die Verlegung der neuen Trinkwasserleitung in dem Gehweg vollzogen werden, so wird die Fahrbahn in 2026 nach Beendigung der Arbeiten des Zweckverbands ausgeführt.

Zu 2: Ausführung als Deckensanierung

Zu 3: keine zusätzliche Sanierung oder weitere Sanierung mittels Repave, DSK oder Deckenerneuerung

Zu 4: Deckenerneuerung vor Beginn des Kiesabbaus

 

Die weitere Planung und Vergabe erfolgt über das Amt Schönberger Land. Die Zuschlagserteilung erfolgt gemäß der Hauptsatzung der Gemeinde Selmsdorf.

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Finanz. Auswirkung

Die Haushaltsmittel müssen gemäß Entscheidung der Gemeindevertretung angepasst werden.

 

 

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Anlagen

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