Beschlussvorlage - 4/0191/2025
Grunddaten
- Betreff:
-
Beratung zur Erneuerung und Mängelbeseitigung an Leichtflüssigkeitsabscheidern in der Stadt Schönberg
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich IV
- Bearbeiter:
- Martin Blöcker
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau und Verkehr, Umwelt und Ordnung der Stadt Schönberg
|
Vorberatung
|
|
|
01.04.2025
|
Sachverhalt
Eine Leichtflüssigkeitsabscheideranlage (umgangssprachlich auch als Ölabscheider, Benzinabscheider oder Mineralölabscheider bezeichnet) ist eine Abwasserbehandlungsanlage in Form eines Beckens, in dem Leichtflüssigkeiten (z. B. Öle) durch Aufschwimmen und Rückhaltung an einer Tauchwand abgeschieden werden. Diese Abscheider sind bei allen Flächen, wo wassergefährdende Stoffe in Form von Leichtflüssigkeiten anfallen, erforderlich, um diese Schadstoffe so weit aus dem Schmutzwasser abzutrennen und in der Anlage zurückzuhalten, dass es in ein Gewässer abgegeben werden darf (Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts – Wasserhaushaltsgesetz).
Um diese Vorgabe zu erfüllen, betreibt die Stadt Schönberg insbesondere wohl aufgrund der Verkehrssituation in einigen Bereichen Leichtflüssigkeitsabscheider zur Behandlung des auf den Straßen anfallenden Niederschlagswassers.
Diese Anlagen unterliegen gesetzlich festgelegten Wartungs- und Unterhaltungszyklen. So ist u. a. alle 5 Jahre eine Generalinspektion erforderlich.
Die regelmäßige Wartung und Unterhaltung übernimmt der Zweckverband Grevesmühlen derzeit (inkl. Führung Betriebstagebuch). Die Kosten werden durch eine Pauschale an den Zweckverband abgegolten.
Die obligatorische Generalinspektion wird auch von dort organisiert, die Kosten trägt die Stadt hier allerdings nach tatsächlichem Aufwand. Berichte gehen an die Untere Wasserbehörde.
Bei der Abscheideranlage in der Lübecker Straße, Ortsausgang Richtung Selmsdorf, Höhe Hausnummer 44, wurden bei der letzten Generalinspektion erhebliche Mängel festgestellt, die nur den Schluss eines Ersatzneubaus zulassen (siehe Bericht in der Anlage).
Bei der Abscheideranlage in der Lübecker Straße, Höhe Hausnummer 37, wurden bei der letzten Generalinspektion Mängel festgestellt, aus denen sich die Notwendigkeit einer Sanierung ergibt.
Der Zweckverband Grevesmühlen wird in der Sitzung den Sachverhalt zu den Abscheideranlagen in der Stadt Schönberg näher erläutern.
Die Mängelbeseitigungen sind grundsätzlich unaufschiebbar. Haushaltsmittel müssten über einen Nachtrag oder durch Verschiebung von Mitteln bereitgestellt werden.
Das genaue Baujahr der Anlagen ist derzeit unbekannt. Es liegt aber inzwischen wohl einige Jahrzehnte zurück. Somit könnte der Betrieb dieser am jetzigen Bedarf vorbei sein. Es wird zunächst eine Untersuchung des tatsächlichen Bedarfs empfohlen.
Das weitere Vorgehen könnte wie folgt aussehen:
- Prüfung durch ein Ingenieurbüro, in welchem Umfang Behandlungsanlagen nach jetzigem Stand notwendig sind
- Abstimmung mit Unteren Wasserbehörde – Erneuerung der Wasserrechtlichen Erlaubnis
- Beratung und Festlegung zu den Haushaltsmitteln
- Planungsleistungen für den Ersatzneubau Lübecker Straße 44, Ortsausgang Richtung Selmsdorf
- Ersatzneubau Lübecker Straße, Ortsausgang Richtung Selmsdorf
- Reparatur/Sanierung Lübecker Straße 37
Beschlussvorschlag
Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau und Verkehr, Umwelt und Ordnung der Stadt Schönberg empfiehlt, eine Untersuchung zu beauftragen, die den Reinigungs- und Behandlungsbedarf der Niederschlagswässer an den vorhandenen Leichtflüssigkeitsabscheideranlagen ermittelt.
Zur Umsetzung (Planungsleistungen und Bau) soll eine erneute Beschlussfassung erfolgen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
13,6 MB
|
|||
2
|
(wie Dokument)
|
749,4 kB
|
|||
3
|
(wie Dokument)
|
17,2 MB
|
|||
4
|
(wie Dokument)
|
759,5 kB
|
