Beschlussvorlage - 4/0188/2025

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Zur Herstellung eines Parkplatzes auf dem Gelände des ehemaligen Garagenkomplexes in der Ludwig-Bicker-Str. wurden vom Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau und Verkehr, Umwelt und Ordnung der Stadt Schönberg verschiedene Varianten der Befestigung erörtert.

Im Ergebnis empfiehlt der Ausschuss den Ausbau wie folgt:

  • Befestigung mit Kunststoffgittern mit Füllmaterial. Dies ist aus wirtschaftlicher Sicht der wohl beste Kompromiss aus einer vollständigen Befestigung (Asphalt und Pflaster) und einem wassergebundenen Ausbau.
  • Die Umsetzung soll ohne weiteren Verzug erfolgen.
  • Die Mittel sollen im Haushalt 2025 geplant werden.
  • Nach Fertigstellung des Bauvorhabens soll in der Ludwig-Bicker-Straße beidseitig ein absolutes Halteverbot eingerichtet werden (Entlastungsstrecke – Leichtigkeit des Verkehrs).

 

Die Befestigung mit Kunststoffgittern ist wie folgt gekennzeichnet:

  • Flächenregulierung, Ausgleich von Unebenheiten
  • Stabilisierung der Fläche mit Geotextil/Geogitter (schlechter Baugrund)
  • Schottertragschicht als Tragschicht
  • Kunststoffbelag (hier: Hübner-LEE, TTE-System)
  • Füllung des Kunststoffbelages mit Pflaster = Fahrgassen
  • Füllung des Kunststoffbelages begrünt = Stellflächen

(alternativ auch Füllung mit Mineral/Kiesel möglich)

  • Markierung der Stellflächen über Pflasterstreifen in Kunststoffbelag
  • Beleuchtung
  • Entwässerung über Versickerung

Vorteile:

  • ebene Parkplatzfläche
  • optische Aufwertung möglich
  • Lastverteilung durch Kunststoffbelag (Baugrund)
  • geringer Pflegeaufwand erforderlich
  • witterungsunabhängige Nutzbarkeit

Nachteile:

  • hohe Herstellungskosten
  • wenig Flexibilität (Anordnung der Kunststoffgitter)
  • Randeinfassung benötigt
  • Teilversiegelung

Die Kostenschätzung und ein Lageplan (Konzept) ist der Anlage zu entnehmen.

Zum Vergleich: Die Befestigung in Asphalt/Pflaster würde etwa 1.000.000,00 € kosten. Eine wassergebundene Oberflächenherstellung würde rund 325.000,00 € kosten (einfachste Variante).

 

Hinweis:

  1. Der Landkreis Nordwestmecklenburg hat weiterhin die Absicht, ab etwa Ende 2026/Anfang 2027 40 Stellplätze für das Gymnasium zur Nutzung tagsüber zu mieten (Lehrerparkplatz).
  2. Die Schaffung eines Unterstandes für die Schüler (Bushaltstelle) wird parallel separat verfolgt.

 

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Beschlussvorschlag

Die Stadt Schönberg beschließt den Ausbau des Parkplatzes in der Ludwig-Bicker-Str. (ehemaliger Garagenkomplex) mit Kunststoffgittern mit Füllmaterial. Die Markierung der Stellplätze erfolgt mit Pflastersteinen in den Kunststoffgittern. Der Ausbau soll noch in 2025 geginnen.

Das Vergabeverfahren wird an die Verwaltung delegiert. Die Zuschlagsentscheidung obliegt der Verwaltung. Die Zuschlagserteilung erfolgt gemäß Hauptsatzung.

Nach Fertigstellung des Bauvorhabens soll in der Ludwig-Bicker-Straße beidseitig ein absolutes Halteverbot eingerichtet werden.

 

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Finanz. Auswirkung

 

GESAMTKOSTEN

AUFWAND/AUSZAHLUNG IM LFD. HH-JAHR

AUFWAND/AUSZAHLUNG JÄHRL.

ERTRAG/EINZAHLUNG JÄHRL.

geschätzt: ca. 488.500,00 €

geschätzt: ca. 488.500,00 €

00,00 €

00,00 €

FINANZIERUNG DURCH        

VERANSCHLAGUNG IM HAUSHALTSPLAN

Eigenmittel

geschätzt: ca. 488.500,00 €

Im Ergebnishaushalt

Nein

Kreditaufnahme

00,00 €

Im Finanzhaushalt

Ja

Förderung

00,00 €

 

 

Erträge

00,00 €

Produktsachkonto

54101.096.51

Beiträge

00,00 €

 

 

 

 

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Anlagen

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