Beschlussvorlage - 3/0057/2025
Grunddaten
- Betreff:
-
Vorbereitung der Neuwahl des ehrenamtlichen Bürgermeisters / der ehrenamtlichen Bürgermeisterin für die Stadt Dassow
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich III
- Bearbeiter:
- Anna Holst
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Hauptausschuss der Stadt Dassow
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Vorberatung
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01.07.2025
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Erledigt
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Stadtvertretung Dassow
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Entscheidung
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15.07.2025
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Sachverhalt
Allgemeine Erläuterung des Sachverhaltes
Der ehrenamtliche Bürgermeister der Stadt Dassow, Herr Sascha Kuhfuß, hat in der letzten Sitzung der Stadtvertretung am 10. Juni 2025 öffentlich bekannt gegeben, dass er mit Ablauf des 31. Dezember 2025 von seinem Ehrenamt als Bürgermeister zurücktreten wird. Er ist damit nach § 44 Absatz 10 des Landes- und Kommunalwahlgesetzes für das Land Mecklenburg-Vorpommern (LKWG M-V) vorzeitig aus dem Amt geschieden. Dazu bestimmt § 44 Absatz 10 LKWG M-V weiter, dass in diesem Falle eine Neuwahl des ehrenamtlichen Bürgermeisters / der ehrenamtlichen Bürgermeisterin für den Rest der Wahlperiode stattfindet, die im Jahr 2029 endet.
1. Aufgabenübertragung
Nach § 1 Absatz 2 der Landes- und Kommunalwahlordnung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (LKWO M-V) kann jede amtsangehörige Gemeinde durch einen Beschluss der Gemeindevertretung die Aufgaben der Gemeindewahlleitung und der Bildung des Gemeindewahlausschusses vollumfänglich auf das Amt übertragen. Ein solches Verfahren ist eine standardisierte Aufgabenübertragung von der Gemeindevertretung auf das Amt und wurde auch in den vergangenen Kommunalwahlen von 2024, 2019 und 2014 so gehandhabt.
2. Festlegung des Wahltages
Gemäß § 45 Absatz 1 LKWG M-V hat die Gemeindewahlleitung die Notwendigkeit dieser Neuwahl am Folgetag der Verkündung von Herrn Kuhfuß, am 11. Juni 2025 festgestellt. Damit bleiben nach § 45 Absatz 3 Satz 3 des LKWG M-V längstens fünf Monate Zeit, um eine Neuwahl des Bürgermeisters / der Bürgermeisterin durchzuführen. In Anbetracht der in die Frist fallenden Ferienzeiten und Feiertage, sowie der damit verbundene außerplanmäßige Verwaltungs- und Organisationsaufwand, empfiehlt die Gemeindewahlleitung diese fünf Monate auszuschöpfen und den Wahltag auf Sonntag, den 09. November 2025 festzulegen.
3. Festlegung des Stichwahltages
Eine mögliche Stichwahl ist nach § 3 Absatz 4 LKWG M-V zwei Wochen nach dem Wahltag vorgesehen. Diese Frist könnte um weitere zwei Wochen verschoben werden. Bei der Festlegung des 09. November 2025 als Tag der Neuwahl würde eine Stichwahl demnach gesetzlich am 23. November 2025 stattfinden. Dem gesetzlichen Stichwahltermin steht nichts im Wege, da die Adventszeit und Weihnachtsferien erst nach diesem Tag beginnen und keine weiteren Feiertage hinderlich sind.
4. Bildung des Wahlbereichs
Laut § 61 Absatz 2 LKWG M-V können Wahlgebiete mit einer Einwohnerzahl von bis zu 25.000 mehrere Wahlbereiche bilden. Ein Wahlgebiet ist nach § 61 Absatz 1 LKWG M-V das Gebiet der Kommune, in der gewählt wird, in diesem Fall also Dassow. Bisher wurde für das Wahlgebiet Dassow lediglich ein Wahlbereich gebildet. Ein Wahlbereich ist nicht mit den Wahlbezirken (umgangssprachlich auch Wahllokale) zu verwechseln. Ein Wahlbereich kann aus mehreren Wahlbezirken bestehen, so war es auch in der Vergangenheit in Dassow der Fall.
5. Festsetzung der Aufwandsentschädigungen
Den Mitgliedern des Gemeindewahlausschusses sowie den Wahlhelfern steht gem. § 14 Absatz 1 LKWO M-V eine gesetzliche Aufwandsentschädigung in Höhe von 35,00 € für den Vorsitzenden und 25,00 € für alle weiteren Mitglieder zu. Der § 14 Absatz 1 LKWO M-V besagt weiterhin, dass die Gemeindevertretung höhere Entschädigungen beschließen kann, die auch nach weiteren Funktionen differenziert werden können. Der Gemeindewahlleiter empfiehlt für die Mitglieder des Gemeindewahlausschusses den gesetzlichen Betrag beizubehalten und 25,00 € je Sitzung zu zahlen. Für die Aufwandsentschädigung der Wahlhelfer am Wahltag wird empfohlen die aktuelle Staffelung nicht zu verändern. Nach dieser erhält der Wahlvorstand und Stellvertretung 100,00 €, die Schriftführung und Stellvertretung 90,00 € und die weiteren Mitglieder (Besitzer) 80,00 € für die Unterstützung und Durchführung an der Wahl.
Beschlussvorschlag
Die Stadtvertretung Dassow beschließt folgendes:
- Die Aufgaben der Gemeindewahlleitung sowie die Bildung des Gemeindewahlausschusses werden insgesamt auf das Amt übertragen.
- Als Tag der Neuwahl des ehrenamtlichen Bürgermeisters wird der 09. November 2025 festgelegt.
- Als Tag einer möglichen Stichwahl wird der 23. November 2025 festgelegt.
- Die Stadt Dassow bildet einen Wahlbereich.
- Die Aufwandsentschädigung für die Mitglieder des Gemeindewahlausschusses wird pro Sitzung auf den gesetzlichen Mindestanspruch von 25,00 € festgesetzt. Für die Wahlhelfer werden folgende Aufwandsentschädigungen beschlossen:
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Wahlvorstand + Stellvertretung
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100,00 € |
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Schriftführung + Stellvertretung
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90,00 € |
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Beisitzer
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80,00 € |
Finanz. Auswirkung
Die finanziellen Auswirkungen sind detaillierter in der Anlage 1 (Kostenkalkulation) dargestellt und werden auf rund 9.400,00 € geschätzt. Die Kalkulation beruht auf den Ausgaben der vergangenen Bundestagswahl, die im Februar 2025 stattfand, sowie der letzten Kommunalwahl aus dem Sommer 2024. Die Kosten sind von der Stadt Dassow zu leisten. Die Bereitstellung der finanziellen Mittel erfolgt über den geplanten Nachtragshaushalt.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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188 kB
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